Sitzung: 05.01.2023 Gemeindevertretung Heinersbrück/Móst
Vorlage: Hei/BA/095/2022
Beschluss:
Herr Nattke weist daraufhin, dass im Amtsblatt veröffentlicht wurde, dass jeder Bürger bzw. jede Institution dem Antrag der LEAG bis 31.01.2023 widersprechen kann. Der Widerspruch/Einspruch kann beim Landesbergamt (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg) bzw. beim Amt Peitz schriftlich eingereicht werden. Herr Nattke ist selbst als Privatperson auch in Widerspruch gegangen. Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering laut Vorsitzenden der Schiedstelle.
Herr Nattke übergibt das Wort an Herrn Schmiel von der LEAG.
Herr Schmiel bedank sich für die Einladung und gibt eine kurze Information zum Ist-Stand des Kraftwerkes Jänschwalde.
Anschließend übergibt er das Wort an seinen Kollegen Herrn Feutel, welcher anhand einer Powerpointpresentation den Antrag zur wasserrechtliche Erlaubnis im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde erläutert.
Über das Vorhaben, insbesondere über die Wasserverteilung gibt es großen Unmut in den Reihen der Gemeindevertreter. Herr Nattke gibt vorab bekannt, dass die Gemeinde Heinersbrück diesbezüglich in Einspruch geht weil befürchtet wird, dass durch die geplante Wasserumverteilung, bedingt durch die Befüllung der neuen Seen, die Malxe in Heinersbrück deutlich weniger Wasser führen wird.
Herr Schmiel erläutert, dass nur die zulässigen Mengen zur Flutung entnommen werden.
Nach den Ausführungen von Herrn Feutel wird über den Antrag zur wasserrechtlichen Erlaubnis diskutiert.
Herr Nattke reicht einen Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung ein (Anlage 1) und verliest den Beschlussvorschlag.
Die Gemeinde
Heinersbrück lehnt den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1
Wasserhaltungsgesetz für die Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau
Jänschwalde von 2023 bis 2044 in der vorliegenden Form ab.
Der Einspruch der
Gemeindevertretung Heinersbrück wird wie folg begründet:
2.1
Die in den Antragsunterlagen der LEAG
beabsichtigte reduzierte Menge des gehobenen
Grundwassers ab 2030 zu Lasten des Malxeflusslaufes in der Ortschaft
Heinersbrück wird
kategorisch abgelehnt. Die Malxe innerorts muss ein Fließgewässer mit einer
Mindestdurchlaufmenge von 40 m³ / min bleiben für den Zeitraum der Hebung von
Grundwasser durch die LEAG aus dem Tagebaurandriegel.
2.2
Für die Reinhaltung
des Malxe ab dem Einlaufbauwerk bis zur Kraftwerkseinmündung einschließlich des
Uferbereichs ist die LEAG in Verantwortung zu nehmen. Als Maßstab dient hierbei
der Pflegezustand des Malxeflusslaufes nach dem Kraftwerk.
Dies bezieht sich auch auf den toten Abschnitt
der Malxe zwischen Einlauf und Auslauf zum KW Jänschwalde.
2.3
Die durch die LEAG
angekündigte Beendigung der Gießwasserbegünstigung zum 31.12.2023 und die
Eistellung des Pumpenbetriebes zur Bewässerung des Sportplatzes und der
dezentralen Wasserentnahmestelle an der Brücke Wiesenweg ist aufzuheben und bis
zum Jahr 2044 fortzusetzen.
2.4
Für die zu erwartenden Beeinträchtigungen
durch die Grundwasserhebung und der
damit verbundenen Einschränkung der
Lebensqualität unserer Bürger ist bis zum Jahr
2044 ist eine
jährlich zu entrichtende Kompensationsvereinbarung zu treffen.
2.5
Die vorgenannten Punkte sind rechtssicher in einer Vereinbarung bzw. Vertrag schriftlich zu gestalten.
Abstimmung:
Ja 4
Nein 0
Enthaltung
Herr Nattke übergibt das Wort an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Jänschwalde.
Herr Badtke reicht einen Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung ein und verliest den Beschlussvorschlag.
Die Gemeinde
Jänschwalde lehnt den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1
Wasserhaltungsgesetz für die Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau
Jänschwalde von 2023 bis 2044 in der vorliegenden Form ab und schließt sich
sachlich dem Einspruch der Gemeindevertretung Heinersbrück an.
Abstimmung:
Ja 8
Nein 0
Enthaltung
Herr Badtke übergibt das Wort an Herrn Nattke, welcher anschließend den TOP 2 schließt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen