Beschluss:

 

 


 

Herr Nattke weist daraufhin, dass im Amtsblatt veröffentlicht wurde, dass jeder Bürger bzw. jede Institution dem Antrag der LEAG bis 31.01.2023 widersprechen kann. Der Widerspruch/Einspruch kann beim Landesbergamt (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg) bzw. beim Amt Peitz schriftlich eingereicht werden. Herr Nattke ist selbst als Privatperson auch in Widerspruch gegangen. Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering laut Vorsitzenden der Schiedstelle.

Herr Nattke übergibt das Wort an Herrn Schmiel von der LEAG.

Herr Schmiel bedank sich für die Einladung und gibt eine kurze Information zum Ist-Stand des Kraftwerkes Jänschwalde.

Anschließend übergibt er das Wort an seinen Kollegen Herrn Feutel, welcher anhand einer Powerpointpresentation den Antrag zur wasserrechtliche Erlaubnis im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde erläutert.

Über das Vorhaben, insbesondere über die Wasserverteilung gibt es großen Unmut in den Reihen der Gemeindevertreter. Herr Nattke gibt vorab bekannt, dass die Gemeinde Heinersbrück diesbezüglich in Einspruch geht weil befürchtet wird, dass durch die geplante Wasserumverteilung, bedingt durch die Befüllung der neuen Seen, die Malxe in Heinersbrück deutlich weniger Wasser führen wird.

Herr Schmiel erläutert, dass nur die zulässigen Mengen zur Flutung entnommen werden.

Nach den Ausführungen von Herrn Feutel wird über den Antrag zur wasserrechtlichen Erlaubnis diskutiert.

Herr Nattke reicht einen Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung ein (Anlage 1) und verliest den Beschlussvorschlag.

 

Die Gemeinde Heinersbrück lehnt den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 Wasserhaltungsgesetz für die Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde von 2023 bis 2044 in der vorliegenden Form ab.

 

Der Einspruch der Gemeindevertretung Heinersbrück wird wie folg begründet:

2.1

Die in den Antragsunterlagen der LEAG beabsichtigte reduzierte Menge des gehobenen     Grundwassers ab 2030 zu Lasten des Malxeflusslaufes in der Ortschaft

Heinersbrück wird kategorisch abgelehnt. Die Malxe innerorts muss ein Fließgewässer mit einer Mindestdurchlaufmenge von 40 m³ / min bleiben für den Zeitraum der Hebung von Grundwasser durch die LEAG aus dem Tagebaurandriegel.

2.2

Für die Reinhaltung des Malxe ab dem Einlaufbauwerk bis zur Kraftwerkseinmündung einschließlich des Uferbereichs ist die LEAG in Verantwortung zu nehmen. Als Maßstab dient hierbei der Pflegezustand des Malxeflusslaufes nach dem Kraftwerk.

 Dies bezieht sich auch auf den toten Abschnitt der Malxe zwischen Einlauf und Auslauf zum KW Jänschwalde.

2.3

Die durch die LEAG angekündigte Beendigung der Gießwasserbegünstigung zum 31.12.2023 und die Eistellung des Pumpenbetriebes zur Bewässerung des Sportplatzes und der dezentralen Wasserentnahmestelle an der Brücke Wiesenweg ist aufzuheben und bis zum Jahr 2044 fortzusetzen.

2.4

Für die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch die Grundwasserhebung und der

damit verbundenen Einschränkung der Lebensqualität unserer Bürger ist bis zum Jahr

2044 ist eine jährlich zu entrichtende Kompensationsvereinbarung zu treffen.

2.5

Die vorgenannten Punkte sind rechtssicher in einer Vereinbarung bzw. Vertrag schriftlich zu gestalten.

 

Abstimmung:

Ja 4

Nein 0

Enthaltung

 

Herr Nattke übergibt das Wort an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Jänschwalde.

 

Herr Badtke reicht einen Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung ein und verliest den Beschlussvorschlag.

 

Die Gemeinde Jänschwalde lehnt den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 Wasserhaltungsgesetz für die Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde von 2023 bis 2044 in der vorliegenden Form ab und schließt sich sachlich dem Einspruch der Gemeindevertretung Heinersbrück an.

 

Abstimmung:

Ja 8

Nein 0

Enthaltung

 

Herr Badtke übergibt das Wort an Herrn Nattke, welcher anschließend den TOP 2 schließt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen