Beschluss:

 

 


Frau Lichtblau geht nochmals auf die Problematik der Verschiebung des Umsatzsteuergesetzes ein. Dies bedeutet einen erhöhten Aufwand für die Verwaltung. Um die bisher festgelegte Frist einzuhalten, wurden bereits alle Verträge entsprechend angepasst und die Pächter/Mieter angeschrieben. Gegebenenfalls müssen diese Änderungen nun wieder rückgängig gemacht werden.

 

Frau Kallauke informiert, dass der Landkreis nochmals bezüglich der Begehung auf den Lasszinswiesen (trockengefallene und kranke Bäume) angeschrieben wurde.

Der Landkreis sicherte jetzt seine Unterstützung zu.

Die Ausschreibung für die entsprechenden Fäll- und Schnittarbeiten wurde bereits begonnen. Am 22.11.2022 erfolgte der Versand der Ausschreibungsunterlagen. Bis zum 19.01.2023 können die Angebote abgegeben werden. Der Zuschlag wird am 09.02.2023 erteilt. Ab dem 28.02.2023 sollte dann mit den Arbeiten begonnen werden.

Private Bäume werden dabei nicht berücksichtigt. Dies muss ggf. vor Ort nochmals mit dem jeweiligen Eigentümer abgestimmt werden.

 

Die Bürgermeisterin erinnert nochmals an den am 17.12.2022 stattfindenden Weihnachtsmarkt auf dem Sportplatz sowie die am 19.01.2023 um 19.00 Uhr stattfindende Woklapnica im Christinenhof.

 

Sie berichtet, dass die Seniorenweihnachtsfeier gut besucht war.

 

Herr Teuscher spricht das Thema Werbeanlagen an. Unter anderem befinden sich Werbeanlagen einer Firma, welche bereits abgemeldet ist, auf dem „Gubener Berg“. Er ist der Auffassung, dass private Werbeschilder nach Beendigung des Betriebes abzubauen sind. Dies sollte durch das Ordnungsamt geprüft und die verantwortlichen Personen aufgefordert werden, die Schilder abzunehmen.

 

In diesem Zusammenhang wird auch nochmals die veraltete Straßenbeschilderung zum Flugplatz Drewitz angesprochen.

Frau Hölzner erklärt, dass ihr dies bewusst ist. Jedoch sollen die Schilder erst dann geändert werden, wenn die Betreibergesellschaft des Areals des Flugplatzes eine neue Bezeichnung, welche die alte ersetzt, mitgeteilt hat.

 

Frau Kallauke berichtet, dass einige Bürger private Begrenzungspfeiler auf öffentlichen Grund aufgestellt hätten. Dies behindert den Gemeindearbeiter teilweise bei der Durchführung des Winterdienstes. Zudem sei dies auch nicht zulässig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen