Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Benutzung der Museen der Stadt Peitz mit den angezeigten Änderungen und Ergänzungen.





Frau Sczesny erhält Rederecht.


Sie erläutert die einzelnen Punkte näher.


In der weiteren Diskussion werden folgende Paragraphen der Satzung in der vorliegenden Fassung über die Benutzung der Museen der Stadt Peitz neu gefasst.


§ 2 Abs. 7

Über die Abweichung von dieser Satzung entscheidet die Amtsdirektorin im Einvernehmen mit dem Bürgermeister.



§ 5 Abs. 1

Folgende Bereiche der Museen können gemietet werden….


Mithin sind die Stadtverordneten der Auffassung, dass der Mietpreis für die Anmietung des Festsaales im Festungsturm durch das Standesamt Peitz pro Eheschließung mit 50,00 Euro zu gering ist. Der Mietpreis sollte 75,00 Euro betragen.


Herr Chrobot stellt den Antrag, den Mietpreis für die Anmietung des Festsaales im Festungsturm durch das Standesamt Peitz pro Eheschließung auf 75,00 Euro festzusetzen.




Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

5 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen



§ 5 Abs. 6

für eine Anmietung des Festsaales im Festungsturm durch das Standesamt Peitz wird pro Eheschließung ein Mietpreis von 75,00 Euro erhoben.


Im weiteren Diskussionsverlauf zum Tagesordnungspunkt ist Herr Christian Strödel der Meinung, dass die Stadt Peitz Begleitpersonen von Behinderten ebenfalls die Möglichkeit des freien Eintrittes einräumen sollte. Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind einstimmig für diese Regelung.


§ 3 Abs. 6, Pkt. 3

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und Begleiter von Reisegruppen und Behinderten zahlen keinen Eintritt.


Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.


Die Satzung ist in den vorgenannten Punkten zu ändern bzw. zu ergänzen.



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 17

Davon anwesend 15


Abstimmung 15 JA- Stimmen 0 NEIN Stimmen 0 Enthaltungen