Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Auf Grundlage des § 11 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes – SchuldRAnpG in der Fassung vom 20.11.2015 geht mit einer Beendigung des Vertragsverhältnisses, dass nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik begründet wurde, das Eigentum der Baulichkeiten an den Grundstückseigentümer Stadt Peitz über. Vor diesem Hintergrund beschließt und trifft die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz folgende Festlegungen:

1)      Eigentumswechsel von privaten Baulichkeiten auf städtischen Flächen werden nach dem Stichtag 03.10.2022 nicht mehr zugelassen.

2)      Im Jahr 2023 werden alle bestehenden Nutzungs-/Pacht-/Mietverträge an die neue Gesetzeslage, einschließlich Umsatzsteuer, angepasst und ab dem 01.01.2024 allen Nutzern, Pächtern bzw. Mietern neue Pachtverträge angeboten.

3)      In begründeten Einzelfällen kann zu einem späteren Zeitpunkt auch die Möglichkeit der Veräußerung einzelner Grundstücksflächen geprüft und entschieden werden.

4)      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz wird die Umstellung der Vertragslage engmaschig begleiten.

 


 

Herr Krakow erläutert die Sachlage.

Den Bürgern der Stadt wurde in der Vergangenheit die Möglichkeit eingeräumt, auf gepachteten Flächen der Kommune Garagen zu bauen, so Herr Krakow. Diese gesetzliche Grundlage für den Anspruch der Bürger wurde vom Gesetzgeber unter Einhaltung bestimmter Schutzfristen nach und nach abgeschafft. Die letzten Schutzfristen endeten am 03.10.2022, berichtet Herr Krakow.

 

Weiter berichtet er, dass die Eigentümer der Garagen nach Ende der Pachtverträge keinen Anspruch auf Entschädigung haben und das Eigentum an der Baulichkeit geht automatisch an den Grundstückseigentümer Stadt Peitz über. Solange die Pachtverträge laufen, ändert sich nichts an den Eigentumsverhältnissen, erläutert er weiter.

 

Er schildert weiter, dass ab dem 01.01.2023 die neuen Regelungen des Schuldrechtsanspruches gelten. Demnach kann bei Beendigung des Pachtvertrages von den bisherigen Eigentümern der Garagen der Rückbau der Garage auf deren Kosten verlangt werden, so Herr Krakow. Gleichzeitig ist ab dem 01.01.2023 die Umsatzsteuer auszuweisen. Er folgert, dass die Stadt gezwungen ist, darüber abzustimmen, wie zukünftig mit den Garagen und anderen privaten Baulichkeiten umgegangen wird.

 

Die Garagen müssen in das Eigentum der Stadt übergehen. Derzeit befinden sich 264 Garagen in der Stadt, die nunmehr neu bewertet werden müssen. Die Garagen und privaten Baulichkeiten müssen vom Eigentümer instandgesetzt und werterhalten werden. Er erläutert weiter, dass den Besitzern der Garagen und privaten Baulichkeiten neue Verträge vorgelegt werden. Wenn diese die neuen Vertragsbedingungen nicht annehmen, wird man sicherlich kündigen müssen. 

 

Es wird kontrovers diskutiert.

 

Im Anschluss beantragt die CDU-Fraktion, die Beschlussvorlage, wie verlesen, zu ändern.

 

Abstimmung

Ja 14

Nein 0

Enthaltung 0

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der geänderte Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gebracht.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   17

Davon anwesend 14

 

Abstimmung  14  JA- Stimmen   0  NEIN-Stimmen    0  Enthaltungen