Beschluss:

 

 


 

Herr Groba gibt an, dass bei einigen Gemeinden der Wasserspiegel wieder gestiegen ist. Bei einigen Gemeinden leider nicht. Herr Nattke ist in Widerspruch gegangen bzgl. der Beendigung seitens der LEAG, da der Grundwasserspiegel noch nicht erreicht ist. Es ist seitens der LEAG ein Vorstandsbeschluss gefasst worden, welcher besagt, dass kein rechtlicher Anspruch auf die Gießwasserbegünstigung gegeben ist, da dies auf freiwilliger Basis erfolgt. Das Bergbauunternehmen hat die Kündigung zum Ende des Jahres 2023 ausgesprochen.

 

Herr Groba teilt mit, dass Frau Hölzner hier ein Schreiben aufsetzen wird, um zu verdeutlichen, dass das Unternehmen einen massiven Eingriff in die Natur vornimmt und dadurch der Grundwasserspiegel deutlich gemindert ist. Der Bergbaubetreiber hatte die Gießwsserregelung zur teilweisen Kompensation des betrieblich bedingten Grundwasserentzuges vorgenommen. Dieser kleine Ausgleich wird nun den benachteidigten Anrainern weggenommen. Es sollte in dem Schreiben auch an Umwelt- und die gesellschaftlichen Pflichten der LEAG appelliert werden.

 

Die Unternehmensphilosophie sollte hier überdacht werden. Die Gemeinde Heinersbrück besitzt eine Pumpe von LEAG vom April-Oktober, aus welcher Wasser geschöpft wird und diese soll jetzt mit Kosten verbunden, übernommen werden. Es wird um Berücksichtigung in dem Schreiben gebeten.

 

Herr Sonke lässt einfließen, dass bei den Gemeinden, die nicht genug Wasser besitzen, um Beibehaltung gebeten wird.

 

Frau Kallauke bittet um Prüfung bei der GeWAP, für welchen Preis die LEAG das Wasser bezieht.

 

Frau Hölzner wird dies zur nächsten Sitzung aufbereiten.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dem Schreiben zu und es sollte eventuell auch als offener Brief ins Amtsblatt einfließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen