Beschluss:






Herr Geissler erläutert die anonymen Bestattungsformen gemäß dem brandenburgischen Bestattungsgesetz. Es besteht die Möglichkeit Urnen anonym oder teilanonym beizusetzen, dies bedarf der Entscheidung der Gemeindevertretung. Es ist vorgesehen nur auf einem Friedhof der Gemeinde Teichland eine entsprechende Fläche (Urnengemeinschaftsanlage) dafür bereit zu stellen. Diese Fläche wird bei der Ortsbegehung im April festgelegt.

Nach kurzer Diskussion entscheiden sich die Gemeindevertreter für eine wahlweise anonyme oder teilanonyme Beisetzung der Urnen. Es wird noch entschieden ob eine Tafel oder ein Gedenkstein für die Namen der Beigesetzten aufgestellt werden soll. Die Angehörigen entscheiden dann selbst ob der Name ihres Verstorben auf dieser Tafel eingetragen wird.

Die Schaffung einer Urnengemeinschaftsanlage macht die Änderung der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung notwendig.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen