Beschluss:

 

 


 

Zu dieser Thematik wurde vom Bauamt eine Beratungsvorlage vorbereitet. Herr Exler informiert, dass die Gemeindevertretung dazu entscheiden muss, deshalb konnte bisher nichts beantragt werden. Er äußert Bedenken bzgl. der Umsetzung dieser Maßnahme. Es gibt einige Argumente, um Abstand zu nehmen. Mit dem aufgeführten Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollen bereits vorhandene Sportstätten gefördert werden. Außerdem müsse die Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz errichtet werden, was kostenmäßig durch die Gemeinde nicht zu stemmen wäre. Außerdem müsse das Gebäude dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es handele sich dabei um eine freiwillige Maßnahme. In diesem Zusammenhang verweist Herr Exler auf das vorhandene Sportlerheim. Da würde es Sinn machen, Räume für die sportliche Betätigung herzurichten. Der Bürgermeister fragt nach, ob man dieses Förderprogramm für das Sportlerheim anwenden könnte.

 

Herr Graske verweist darauf, dass es sich bei seinem Schreiben an die Amtsdirektorin nicht um einen Antrag gehandelt hat, sondern lediglich um eine Interessenbekundung. Er wollte nur auf das Förderprogramm des Bundes aufmerksam machen.

 

Der Bürgermeister lässt zur Beratungsvorlage wie folgt abstimmen: „Wer ist für die Sanierung des Nebengebäudes der Kita über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.“

 

Abstimmung:

Ja: 1

Nein: 4

Enthaltung: 2

 

Somit wird der Antrag von Herrn Graske abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen