Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:


  1. Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung Heinersbrück die 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stuhlkontor, Hauptstraße 34 b“ in Heinersbrück bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

  2. Die Begründung zum Bebauungsplan und der Grünordnungsplan werden gebilligt.

  3. Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die 1. Änderungssatzung über den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt die 1. Änderungssatzung über den Bebauungsplan in Kraft.



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……8….

Davon anwesend …7…


Abstimmung …7…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen