Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Gemeinde Heinersbrück mit der Bezeichnung "Briesniger Straße".

Voraussetzung zur Beauftragung eines Planungsbüros ist die Genehmigung des Haushaltsplans 2022/ 2023.

 


Trotz Zustimmung der Gemeindevertreter ist für den Landkreis Spree-Neiße (Genehmigungsbehörde) der Neubau eines Einfamilienhauses nicht genehmigungsfähig, da planungsrechtliche Voraussetzungen fehlen. Der Landkreis empfiehlt eine Ergänzungssatzung aufzustellen. Nach kurzer Erklärung durch Herrn Nattke wird der Beschluss gefasst. 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……7….

Davon anwesend …5…

 

Abstimmung  ……4…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …1… Enthaltungen