Beschluss:

 

 


 

Herr Krakow verliest den Brief vom Peitzer Fischerfestverein vom 09.05.2022.

 

Abschließend wird mehrheitlich abgestimmt, dass das Antragsschreiben in den Ausschuss für Gewerbe, Tourismus, Kultur und Vereine zu verweisen ist. Der Ausschussvorsitzende hat zeitnah eine Sitzung einzuberufen. Diese sollte rechtzeitig vor der nächsten SVV tagen, um sich mit der Thematik zu beschäftigen. Der Vereinsvorsitzende des Fischerfestvereins Peitz ist zur Sitzung einzuladen. Das Kultur- und Tourismusamt hat das Vereinsregister und die Satzung des Vereins zur Sitzung vorzulegen. Für die Abrufung der Satzung wären Gebühren in Höhe von 1,50 EUR zu entrichten.

 

Herr Chrobot befürwortet die Verfahrensweise.

 

Herr Bubner verweist auf den vorangegangen TOP und auf die Gleichstellung der Vereine in der Stadt.

 

Herr Krakow hat dazu eine andere Auffassung. Jeder wisse, dass selbst die Vorbereitung eines „kleinen Fischerfestes“ eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Wenn der Verein erst am 09.05.022 einen Antrag auf Unterstützung stellt, können die Verantwortlichen nicht davon ausgehen, dass dem gleich entsprochen werden kann.

 

Herr Kunze, Vorsitzender des Fischerfestvereins Peitz, fragt an, ob er dazu etwas sagen kann. Herr Krakow erwidert, dass er kein Bürger der Stadt Peitz ist und verweigert ihm das Wort. Daraufhin verlässt Herr Kunze den Sitzungssaal. 

 

Herr Minetzke kann sagen, dass er den Vereinsvorsitzenden persönlich auf das Thema „Fischerfest“ angesprochen habe. Vermutlich hat der Verein nunmehr den Antrag eingereicht. Er bedenkt, dass eine Ablehnung zur Nutzung des Parks für ein „kleines“ Fischerfest auf die Stadt zurückfällt.

 

Herr Ackermann verlässt um 18:58 Uhr den Sitzungssaal.

 

Es wird eine kurze Pause eingelegt. Um 19:02 Uhr beginnt der nichtöffentlichen Teil der 15. Sitzung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen