Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für ihr Gemeindegebiet vorzunehmen.

Die finanziellen Mittel werden in den Haushaltsplan für die Jahre 2023 bis 2025 eingeplant.

 


Frau Donath erläutert die Beschlussvorlage. Die Gemeindevertreter möchten wissen wie sich die Kostenaufstellung der Planungsleistung des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplanes zusammensetzten.

Frau Donath führt an, dass sich die Kosten anteilig aus der Gesamtfläche der Gemeinde und deren Einwohner zusammensetzten und so der Gesamtbetrag für das Amt Peitz auf die jeweilige Gemeinde runtergerechnet wird. Daraus wurde der Anteil für die jeweilige Gemeinde errechnet, der Zu-/Abschlag addiert bzw. subtrahiert und abzüglich des Zuschusses vom Land ergibt sich der zu zahlende Eigenanteil der Gemeinde. Im Fall der Gemeinde Jänschwalde beträgt der Eigenanteil hier 14.080,00 Euro.

 

Frau Donath führt weiter an, dass es wichtig ist, dass die Gemeinde die Entscheidung trifft, was mit den Flächen des Tagebaus, den sogenannten „weißen Flecken“ zukünftig passiert, da der Flächennutzungsplan (FNP) unabhängig von Eigentumsverhältnissen ist. Mit dem FNP wird die Vorsorge getroffen, dass niemand diese Flächen überplanen kann, ohne die Zustimmung der Gemeinde, da diese über die Entscheidungsbefugnis verfügt.

 

Diese Richtlinie zur Förderung läuft Ende 2022 aus, daher ist eine Antragsstellung bis zum 31.03.2022 notwendig. 

 

Frau Hölzner merkt an, dass es zukünftig keine Bebauungspläne mehr geben wird, wenn sie nicht aus einem FNP entwickelt werden. 

 

Herr Ballack fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, dass die LEAG die Kosten für die „weißen Flecken“ übernimmt und diese in der Berechnung für die Gemeinde ausgespart werden können?

Frau Hölzner antwortet, dass diesbezüglich ein Gespräch mit der LEAG geführt werden sollte.

 

Die Gemeindevertreter sind der Meinung, dass der Wortlaut des Beschlusstextes etwas unglücklich formuliert ist. Daher wird dieser abgewandelt und das Wort „vorzunehmen“ wird eingefügt. 

 

Es kommt zur Abstimmung.      


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …12….

Davon anwesend …11…

 

Abstimmung  …6…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …5… Enthaltungen