Sitzung: 10.02.2022 Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Stadt Peitz/Picnjo
Beschluss:
Alle Themen werden von Frau Donath vorgestellt und per PowerPoint-Präsentation bildlich begleitet.
Bauvorhaben Hornoer Ring
Es liegt ein Bauantrag in Verbindung mit einem Antrag auf Befreiung von
Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der (ehem.) B97“ vor. Das geplante
Einfamilienhaus überschreitet teilweise die festgesetzte Bebauungsgrenze,
außerdem soll statt der festgeschriebenen Dachform (Satteldach/Walmdach,
Neigung 35°-48°) ein Flachdach gebaut werden.
Die Anwesenden sind geschlossen der Meinung, dass Bauherren keine Steine
in den Weg gelegt werden sollen. Außerdem handelt es sich um das letzte
Grundstück in der Baureihe, die umliegenden Gewerbeobjekte sind ebenfalls mich
Flachdächern ausgestattet.
Es wird der Hinweis angebracht, dass den Bauherren die Begrünung des
Daches vorgeschlagen werden sollte.
Der BVUA stimmt dem Antrag auf
Befreiung der Festsetzung des B-Planes zu.
Neubau Lagerhalle Am
Teufelsteich 5, Anbindung „Am Hammergraben“ und Stellplatznachweis
Es liegt der Bauantrag vor. Die Planung der Lagerhalle sieht eine
Ausfahrt über die Straße „Am Hammergraben“ vor. Nach Aussagen von Herrn Sattler
ist diese aktuell auf Grund einer Überhöhung der Straßenmitte durch LKWs nicht
optimal befahrbar.
Jegliche Eingriffe in die Straße würden eine Beeinträchtigung der
Tragfähigkeit bedeuten.
Es wird über Machbarkeit der Erneuerung der Straße und den erschwerten Bedingungen auf Grund der Nähe zum Hammergraben diskutiert.
Die Straße ist nicht viel frequentiert und die Nutzbarkeit für die Stadt ist begrenzt. Die Straße ist nicht tonnagebegrenzt und befindet sich aktuell in einem optimalen und langfristig haltbaren Zustand, weshalb kein Handlungsbedarf besteht.
Der BVUA kommt zu dem Schluss, dass die Stadt sich nicht an dem Ausbau
der Straße beteiligt.
Auf dieser Grundlage muss dem Unternehmer mitgeteilt werden, dass die geplante Ausfahrtsituation noch einmal überdacht werden sollte.
Gemäß der aktuell geltenden Stellplatzssatzung müssten für den geplanten Bau 45 Stellplätze nachgewiesen werden. Diese werden allerdings unter natürlicher Betrachtungsweise in diesem Einzelfall nicht benötigt. Es wurden 20 Stellplätze nachgewiesen, das Fachamt erklärt dies für ausreichend.
Der BVUA stimmt der Abweichung von den in der Stellplatzssatzung
festgesetzten Vorschriften zu.
Voranfrage zum Neubau Wohnhaus
Dammzollstraße
Es ist der Bau eines altersgerechten Flachdach-Bungalows geplant. Das
betreffende Grundstück befindet sich am östlichen Rand des Sanierungsgebiets.
Es wird diskutiert.
Der BVUA stimmt dem Bau eines Bungalows in der Dammzollstraße zu.