Beschluss:

 

 


Alle Themen werden von Frau Donath vorgestellt und per PowerPoint-Präsentation bildlich begleitet.

 

Bauvorhaben Hornoer Ring

 

Es liegt ein Bauantrag in Verbindung mit einem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der (ehem.) B97“ vor. Das geplante Einfamilienhaus überschreitet teilweise die festgesetzte Bebauungsgrenze, außerdem soll statt der festgeschriebenen Dachform (Satteldach/Walmdach, Neigung 35°-48°) ein Flachdach gebaut werden.

Die Anwesenden sind geschlossen der Meinung, dass Bauherren keine Steine in den Weg gelegt werden sollen. Außerdem handelt es sich um das letzte Grundstück in der Baureihe, die umliegenden Gewerbeobjekte sind ebenfalls mich Flachdächern ausgestattet.

Es wird der Hinweis angebracht, dass den Bauherren die Begrünung des Daches vorgeschlagen werden sollte.

 

Der BVUA stimmt dem Antrag auf Befreiung der Festsetzung des B-Planes zu.

 

 

Neubau Lagerhalle Am Teufelsteich 5, Anbindung „Am Hammergraben“ und Stellplatznachweis

 

Es liegt der Bauantrag vor. Die Planung der Lagerhalle sieht eine Ausfahrt über die Straße „Am Hammergraben“ vor. Nach Aussagen von Herrn Sattler ist diese aktuell auf Grund einer Überhöhung der Straßenmitte durch LKWs nicht optimal befahrbar.

 

Jegliche Eingriffe in die Straße würden eine Beeinträchtigung der Tragfähigkeit bedeuten.

 

Es wird über Machbarkeit der Erneuerung der Straße und den erschwerten Bedingungen auf Grund der Nähe zum Hammergraben diskutiert.

Die Straße ist nicht viel frequentiert und die Nutzbarkeit für die Stadt ist begrenzt. Die Straße ist nicht tonnagebegrenzt und befindet sich aktuell in einem optimalen und langfristig haltbaren Zustand, weshalb kein Handlungsbedarf besteht.

 

Der BVUA kommt zu dem Schluss, dass die Stadt sich nicht an dem Ausbau der Straße beteiligt.

 

Auf dieser Grundlage muss dem Unternehmer mitgeteilt werden, dass die geplante Ausfahrtsituation noch einmal überdacht werden sollte.

 

Gemäß der aktuell geltenden Stellplatzssatzung müssten für den geplanten Bau 45 Stellplätze nachgewiesen werden. Diese werden allerdings unter natürlicher Betrachtungsweise in diesem Einzelfall nicht benötigt. Es wurden 20 Stellplätze nachgewiesen, das Fachamt erklärt dies für ausreichend.

 

Der BVUA stimmt der Abweichung von den in der Stellplatzssatzung festgesetzten Vorschriften zu.

 

 

Voranfrage zum Neubau Wohnhaus Dammzollstraße

 

Es ist der Bau eines altersgerechten Flachdach-Bungalows geplant. Das betreffende Grundstück befindet sich am östlichen Rand des Sanierungsgebiets.

Es wird diskutiert.

Der BVUA stimmt dem Bau eines Bungalows in der Dammzollstraße zu.