Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Heinersbrück empfiehlt in der nächsten Sitzung eine 2.Lesung des Doppelhaushaltes 2022/2023 durchzuführen und ggf. die Beschlüsse zur Festsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes sowie der Haushaltssatzung 2022/2023 zu fassen.

Änderungen werden laut Protokoll vorgenommen.

 

Auf Grundlage der vorliegenden Entwurfswerte werden folgende Konsolidierungsmaßnahmen aufgenommen:

 

Beschluss der Satzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle der Gemeinde Heinersbrück und des zugehörigen Tarifs für die Benutzung nach Neukalkulation.

Beschluss der Satzung für die Benutzung des Gemeindehauses und Gemeindesaals Grötsch in der Gemeinde Heinersbrück und des zugehörigen Tarifs für die Benutzung nach Neukalkulation.

 

 


Frau Lichtblau erläutert der Gemeindevertretung ausführlich den Haushalt.

Sie weist darauf hin, dass das Haushaltssicherungskonzept noch anzupassen ist.

Als Konsolidierungsmaßnahmen des HSK der Haushaltsjahre 2020/2021 wurden die Erhöhung der Grundsteuer A auf 340 %, die Überarbeitung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Eltern- und Essengeldbeiträge in der Kita Heinersbrück, die Neukalkulation des Tarifs zur Benutzung der neuen Mehrzweckhalle durchgeführt.

Herr Nattke schlägt vor, den Vertrag des Gemeindearbeiters mit verkürzter Arbeitszeit auf die maximale Arbeitszeit zu erhöhen. Der Umfang der Tätigkeiten ergibt diese Erhöhung. Seit Februar 2022 erfolgt eine taggenaue Aufzeichnung der Tätigkeiten der Gemeindearbeiter und die Information darüber an Herrn Nattke. Frau Lichtblau weist darauf hin, dass eine generelle Erhöhung der Stellenanteile nur aus triftigen Gründen möglich ist.  

Bei der Vorstellung des Ergebnishaushaltes 2022/2023 werden folgende Hinweise für Änderungen aufgenommen: Übernahme der Zuschüsse aus der Kostenstelle Vereinsförderung auf Zuschüsse für Veranstaltungen in der Kostenstelle Sonstige Heimatpflege bis auf 500,00 Euro Zuschüsse Vereine Heinersbrück, bis auf 300,00 Euro Zuschüsse Vereine Grötsch, Ausweis der Erträge aus den Einnahmen aus der Vermietung in der Kostenstelle Gebäude Gemeindehaus Grötsch( Saal: 1.000,- €, Gemeindehaus: 400,- €).

Herr Wenzke möchte die Höhe der Abschreibungen für die Fun-Courtanlage wissen.

 

Die Erträge der Boden- und Gewässerumlage müssen im Haushalt ausgewiesen werden.

Im Rahmen der Erläuterung der investiven Maßnahmen gibt Herr Wenzke den Hinweis, den Standort der geplanten Straßenlampe zu prüfen.

 

Die im Nachgang zu beschließenden Kompensationsvereinbarungen mit der LEAG werden noch im Haushalt berücksichtigt.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …7…….

Davon anwesend …6…

 

Abstimmung  ……6  JA- Stimmen   …0..  NEIN-Stimmen    …0 Enthaltungen