Sitzung: 01.02.2022 Gemeindevertretung Heinersbrück/Móst
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: Hei/KÄ/068/2022
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück empfiehlt in der nächsten Sitzung eine 2.Lesung des Doppelhaushaltes 2022/2023 durchzuführen und ggf. die Beschlüsse zur Festsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes sowie der Haushaltssatzung 2022/2023 zu fassen.
Änderungen werden laut Protokoll vorgenommen.
Auf Grundlage der vorliegenden Entwurfswerte werden folgende Konsolidierungsmaßnahmen aufgenommen:
Beschluss der Satzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle der Gemeinde Heinersbrück und des zugehörigen Tarifs für die Benutzung nach Neukalkulation.
Beschluss der Satzung für die Benutzung des Gemeindehauses und Gemeindesaals Grötsch in der Gemeinde Heinersbrück und des zugehörigen Tarifs für die Benutzung nach Neukalkulation.
Frau Lichtblau erläutert der
Gemeindevertretung ausführlich den Haushalt.
Sie weist darauf hin, dass das
Haushaltssicherungskonzept noch anzupassen ist.
Als Konsolidierungsmaßnahmen des HSK der
Haushaltsjahre 2020/2021 wurden die Erhöhung der Grundsteuer A auf 340 %, die
Überarbeitung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Eltern- und
Essengeldbeiträge in der Kita Heinersbrück, die Neukalkulation des Tarifs zur
Benutzung der neuen Mehrzweckhalle durchgeführt.
Herr Nattke schlägt vor, den Vertrag des
Gemeindearbeiters mit verkürzter Arbeitszeit auf die maximale Arbeitszeit zu
erhöhen. Der Umfang der Tätigkeiten ergibt diese Erhöhung. Seit Februar 2022
erfolgt eine taggenaue Aufzeichnung der Tätigkeiten der Gemeindearbeiter und
die Information darüber an Herrn Nattke. Frau Lichtblau weist darauf hin, dass
eine generelle Erhöhung der Stellenanteile nur aus triftigen Gründen möglich
ist.
Bei der Vorstellung des Ergebnishaushaltes
2022/2023 werden folgende Hinweise für Änderungen aufgenommen: Übernahme der
Zuschüsse aus der Kostenstelle Vereinsförderung auf Zuschüsse für
Veranstaltungen in der Kostenstelle Sonstige Heimatpflege bis auf 500,00 Euro
Zuschüsse Vereine Heinersbrück, bis auf 300,00 Euro Zuschüsse Vereine Grötsch,
Ausweis der Erträge aus den Einnahmen aus der Vermietung in der Kostenstelle
Gebäude Gemeindehaus Grötsch( Saal: 1.000,- €, Gemeindehaus: 400,- €).
Herr Wenzke möchte die Höhe der Abschreibungen
für die Fun-Courtanlage wissen.
Die Erträge der Boden- und Gewässerumlage
müssen im Haushalt ausgewiesen werden.
Im Rahmen der Erläuterung der investiven
Maßnahmen gibt Herr Wenzke den Hinweis, den Standort der geplanten Straßenlampe
zu prüfen.
Die im Nachgang zu beschließenden
Kompensationsvereinbarungen mit der LEAG werden noch im Haushalt
berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …7…….
Davon anwesend …6…
Abstimmung ……6 JA- Stimmen …0.. NEIN-Stimmen …0 Enthaltungen