Beschluss:

 

 


 

Es sind Bürger zur Fragestunde anwesend.

 

Herr Fechner erhält Rederecht.

Er möchte wissen, ob die gewählten Bürger*innen vor Amtsantritt eine Schulung absolvieren. Er habe zu dieser Problematik bei der Kommunalaufsicht angefragt. Er hat die Auffassung, dass vielen Abgeordneten nicht bewusst ist, was sie in ihren Sitzungen beschließen und ob die Beschlüsse immer gesetzeskonform sind. Er habe den Eindruck, dass dies nicht so sei.

 

Herr Krakow antwortet, dass die Kommunalverfassung die Grundlage für alle gefassten Beschlüsse ist. Die Hauptverwaltung hat die Beschlüsse für die Gremien so juristisch vorzubereiten, dass diese gemäß der Kommunalverfassung beschlussfähig sind. Es liegt in der Selbstverantwortung der ehrenamtlichen Abgeordneten, sich entsprechend vorzubereiten.

 

Man habe in Vergangenheit kostenlose Schulungen genutzt, die über Rechte und Pflichten in der Kommunalverwaltung informiert.

 

Herr Bubner erklärt, dass auch die Kommunalaufsicht vor Beschlussfassung einer Satzung vorher prüft.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Nicht jede Satzung wird durch die Kommunalaufsicht im Vorfeld geprüft, aber insbesondere die Satzungen im Kita-Bereich werden vorher geprüft, um Einvernehmen herzustellen.

 

Herr Fillmer bestätigt, dass vor Amtsantritt jedem Abgeordneten ein Exemplar der Kommunalverfassung als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt wird.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen