Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Tauer beschließt, ein Teilstück des Flurstückes 281, Flur 2, Gemarkung Tauer der Bürgergemeinschaft Tauer Schönhöhe e.V. zur Errichtung und Betreibung eines Kinderspielplatzes zur Nutzung zu überlassen.

 

Die im Protokoll aufgeführten Änderungen sind bei der Erstellung des Nutzungsvertrages zu beachten.

 


Frau Kallauke erläutert kurz die Beschlussvorlage.

 

Im § 1 Abs. 1 des Nutzungsvertrages muss das Flurstück 284/2 gestrichen werden.

 

Herr Teuscher erkundigt sich, warum der Vertrag eine Laufzeit von 25 Jahren vorsieht.

Herr Kurz erklärt, dass dies Voraussetzung für das Beantragen von vielen Fördermitteln sei.

 

Herr Teuscher fragt weiter, was die Folge wäre, wenn der Verein den Spielplatz nicht mehr betreiben möchte oder der Verein sich vorzeitig auflöst.

Die Bürgermeisterin verweist auf § 8 des Vertrages. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist die Fläche in einem ordnungsgemäßen und vertragsmäßigen Zustand zurückzugeben.

 

Herr Kurz fragt, ob der Verein jedes Jahr einen neuen Antrag für die Bewilligung eines Betriebskostenzuschusses stellen muss. Frau Kallauke erklärt, dass dies der Fall ist.

 

Herr Kurz informiert, dass es nach Auskunft des Versicherungsgebers des Vereins keine spezielle Haftpflichtversicherung für das Betreiben eines Spielplatzes gäbe. Deshalb könne er diese auch nicht, wie im § 6 Abs. 2 gefordert, in geeigneter Weise nachweisen.

Es wird diskutiert, ob die Haftpflichtversicherung des Vereins ausreichend ist und der § 6 Abs. 2 gestrichen wird.

 

Da man sich diesbezüglich nicht einigen kann, wird abgestimmt, wer für die Streichung des Absatzes ist:

 

Abstimmung:    4 Ja/ 2 Nein/ 1 Enthaltung

 

Somit wird der § 6 Abs. 2 gestrichen.

 

Es kommt zur Beschlussfassung.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   9

Davon anwesend 7

 

Abstimmung  4  JA- Stimmen   2  NEIN-Stimmen    1 Enthaltungen