Beschluss:

 

 


Frau Hölzner berichtet, dass die Flächen im Gewerbegebiet in der Gubener Vorstadt vergeben sind. Die Ausweisung neuer Gewerbegebiete wird schwierig. Voraussetzung dafür wäre die Erstellung eines B-Planes. Die Erstellung von B-Plänen ist kaum finanzierbar. In Außenbereich gibt es kaum eine Genehmigungschance.

Für das Gewerbegebiet in der Gubener Vorstadt soll eine neue Tafel hergestellt werden, die etwa an gleicher Stelle der alten Tafel aufgestellt wird. Der Entwurf der neuen Tafel soll im Bauausschuss vorgestellt werden.

 

Herr Kruse stellt folgende Bürgeranfrage vor: Ist es möglich, dass von der Stadt verpachtete Gewerbeflächen an Dritte unterverpachtet werden können? Angeblich lagert die Fa. Walter Bauschutt auf einem Grundstück, welches Herr Minetzke gepachtet hat.

Herr Minetzke erwidert, dass die auf seinem Grundstück lagernden Recycling-Massen beprobt sind. Gepachtete Flächen hat er nicht unterverpachtet. Herr Walter lagert Erdmassen auf einem von der Stadt gepachteten Fläche. Diese Erdmassen sind laut Herrn Walter beprobt. Aus Sicht von Herrn Markus ist die Lagerung von Massen über 99 Tonnen ohne Genehmigung entsprechend des Bundes-Immissionsschutzgesetzes illegal. Das Amt soll den Sachverhalt prüfen.      


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen