Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „An der Dorfstraße“ in der Fassung vom Oktober 2021 und billigt die Begründung. 

Dieser Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB  (Baugesetzbuch) für die Mindestdauer von einem Monat öffentlich auszulegen.

Von den betroffenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TöB) und Nachbargemeinden sind Stellungsnahmen zu diesem Entwurf einzuholen und sie sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) sind keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.

 


Frau Appelt erklärt die Beschlussvorlage.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …11…….

Davon anwesend …11…

 

Abstimmung  ……11…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen