Beschluss:

 

 


Frau Kallauke erklärt, dass einige Gemeinden die Durchführung von Weihnachtsmärkten und Seniorenweihnachtsfeiern planen. In Tauer wird im Christinenhof bei Weihnachtsfeiern nur das 2-G-Modell angewendet. Herr Voigt aus Drewitz berichtet, dass die dortige Seniorenweihnachtsfeier als 2-G Veranstaltung mit Voranmeldung durchgeführt werden soll.

Auch bei den Märkten in den Gemeinden müssen die Besucherdaten erfasst werden. Hygienekonzepte sind zu erarbeiten. Herr Redies erklärt, dass nach der derzeitigen Corona-Verordnung Hygienekonzepte vorliegen, jedoch nicht beim Gesundheitsamt eingereicht werden müssen. Die Durchführung von 2-G-Veranstaltungen müssen jedoch zuvor beim Gesundheitsamt angemeldet werden.

Herr Sonke stellt fest, dass bei Seniorenweihnachtsfeiern Kulturprogramme kaum geboten werden können. Man sollte über Alternativen nachdenken. Zum Beispiel könnte man Videoaufnahmen mit Gesang von Kita-Kindern abspielen, die vorab in der Kita aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang verweist Frau Hölzner auf den schwierigen Datenschutz.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen