Beschluss:

 

 


Frau Hölzner bedankt sich bei den Mitgliedern des Förder- und Tourismusvereins Peitzer Land dafür, dass sie trotz kurzfristiger Einladung an der Sitzung teilnehmen.

Den Ausschussmitgliedern wird eine Pressemitteilung der Landesregierung zum Thema Corona-Verordnung, die am gestrigen Tag beschlossen wurde, bekannt gegeben. Der Gesetzestext der neuen Verordnung liegt noch nicht vor. Demnach müssen Veranstalter von Weihnachtsmärkten Besucher erfassen bzw. lenken (Einhaltung Kapazitäten). Dazu müssen die Märkte eingefriedet werden und Einlasskontrollen durchgeführt werden. Abstände zwischen den Besuchern müssen eingehalten werden.

Angesichts wieder stark ansteigender Inzidenzwerte ist heute kaum absehbar, in welcher Form der Weihnachtsmarkt durchführbar ist.

Der Förder- und Tourismusverein möchte die Schotterfläche an der Zitadelle nutzen und hat vorsorglich einen Antrag zur Nutzung der Fläche gestellt, falls das Amt keinen Weihnachtsmarkt veranstalten möchte. Bei einer Einfriedung des Geländes müssen die Zufahrten zu den Grundstücken Markt (Südseite) und Hauptstraße (Westseite) ermöglicht werden.

 

Innerhalb der eingefriedeten Fläche müssen die Marktbuden mit größerem Abstand aufgebaut werden. Auf eine Bühne wird ganz verzichtet. Es muss vermieden werden, dass Besucher eng beieinanderstehen. Ein Hygienekonzept für den Markt muss erarbeitet werden. Das Kultur- und Tourismusamt wird den Förder- und Tourismusverein Peitzer Land e.V. bei der Erarbeitung unterstützen.

Die Malzhausbastei könnte mit einem eigenen Hygienekonzept einbezogen werden.

Auf dem Marktplatz könnten zwei Buden und evtl. ein Karussell aufgestellt werden.

Zwei Weihnachtsbäume sind bestellt. Der Verein bzw. Herr Markus möchte zwischen Rathaus und Kirche eine Eisbahn aufstellen.

Gegebenenfalls könnte auch der Lutherplatz einbezogen werden. Bläsermusik könnte von verschiedensten Plätzen der Stadt (Balkonen, Türmen) erklingen. Der Wegfall einer zentralen Bühne trägt dazu bei, Menschenansammlungen zu vermeiden. Ob die Bedumer am Markt teilnehmen können ist auch noch fraglich.

Der Weihnachtsmarkt ist Anlass, dass am Sonntag (3. Advent) die Peitzer Geschäfte öffnen können. In diesem Jahr soll ein erweitertes Beleuchtungskonzept umgesetzt werden.

Es wird nochmals betont, dass eine Entzerrung des Markts dazu beträgt, größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Alle Regeln, die sich aus der Corona-Verordnung ergeben, müssen eingehalten werden.

 

Herr Sonke vertritt die Auffassung, dass der Markt von Freitag bis Sonntag durchgeführt werden solle. Am Freitag und Samstag könnte er bis 20:00 oder sogar 22:00 Uhr geöffnet sein. Bis zu 1000 Besucher müssen keine Tests durchgeführt werden. Das Konzept der Entzerrung ist gut. Am Freitag um 16:00 Uhr könnte der Markt mit Einschalten der Beleuchtung und Bläsermusik eröffnet werden.

 

Herr Kruse findet es wichtig, dass alle gemeinsam den Markt wollen. Eine Kooperationsvereinbarung muss erarbeitet werden.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Roschke, dass er nicht bereit ist, auf dem Lutherplatz Stände zu betreiben, weil die Örtlichkeit zu weit weg vom Markt ist.

 

Abschließend wird festgestellt, dass die neue Corona-Verordnung nur bis zum 30. November gilt. Es gibt also für den Markt keinerlei Planungssicherheit.

   


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen