Beschluss:

 

 


Frau Kallauke informiert, dass nun der erste Entwurf für die Nutzung der Fläche am Sportplatz als Spielplatz vorliegt.

 

Im § 4 (2) soll der Satz 3 noch wie folgt geändert werden:

 

„Die dafür anfallenden Kosten können bei der Gemeinde Tauer jeweils für das betreffende Jahr als Betriebskostenzuschuss beantragt werden. Die Gemeindevertretung wird entsprechend der Haushaltslage über den Antrag entscheiden. Eine Verpflichtung zur Zahlung des Zuschusses besteht deshalb nicht.“

 

Herr Friedow ist der Meinung, dass für die Kontrolle und Wartung des Spielplatzes die Verwaltung zuständig sein müsste. Frau Kallauke weist darauf hin, dass von Anfang an klar war, dass Betreiber des Spielplatzes der Verein sein muss und nicht die Gemeinde. Deshalb ist der Verein auch für die Kontrollen und Wartungen zuständig.

Bezüglich der noch notwendigen Versicherung muss die Haftpflichtversicherung des Vereines informiert und die Police entsprechend ergänzt werden.

Herr Friedow ist mit den Regelungen im § 8 welche die außerordentliche Kündigung betreffen, nicht einverstanden. Hier sollte auf alle Fälle ergänzt werden, dass vorher eine Abmahnung und eine angemessene (eventuell auch festgelegte) Fristsetzung erfolgen muss.

 

Weiterhin äußert er Bedenken, dass die betreffende Fläche bereits an den Sportverein verpachtet ist. Wenn dies der Fall ist, kann die Fläche nicht von der Gemeinde an den Bürgerverein verpachtet werden und der vorliegende Vertragsentwurf ist vorerst hinfällig.

Da die Anpachtung der Fläche eine grundlegende Voraussetzung für die Weiterführung des Projektes ist, muss der Sachverhalt vorerst geprüft werden.

 

Herr Biemelt fragt, was die Konsequenz wäre, wenn die Fläche bereits verpachtet ist? Frau Kallauke antwortet, dass die Gemeinde dann die Fläche nicht zur Verfügung stellen kann.

Herr Biemelt bittet in der nächsten Sitzung um einen beschlussfähigen Vertragsentwurf, wenn die Fläche entsprechend durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen