Beschluss:

 

 


 

Herr Krakow erläutert den Antrag der SG Eintracht auf Unterstützung bei der Realisierung eines Vorhabens im Rahmen Goldener Plan Brandenburg 2022/2023.

Der Antrag ist allen Abgeordneten zugegangen.

 

Gleichzeitig bittet er um die Erteilung des Rederechtes für den Vorsitzenden der SG Eintracht. Das Rederecht wird einstimmig zugestimmt.

 

Es wird in die Diskussion gegangen.

Herr Bubner fragt an, warum der Antrag kein Datum und kein Eingangsstempel vom Amt Peitz aufweist. Beschluss des Vorstandes fehlt und der Finanzierungsplan. Mittel müssen vorhanden sein. Restsumme die noch fehlt. Summe x beschließen sollten, Nachtrag, Verein braucht nochmal Geld, ist das nicht günstig

 

Herr Fillmer stellt fest, dass der Verein zum wiederholten Mal um Unterstützung bittet. Die meisten Abgeordneten befürworten das, aber dann an alle Vereine, die wir in der Stadt haben. Er bestätigt, dass Umfang und Betreuung der Vereinsarbeit enorm sei, merkt aber an, dass nicht nur die Stadt Peitz finanziell unterstützen muss, sondern das ganze Amt. Er schlägt vor, Mittel aus dem Amtshaushalt zur Unterstützung der Vereine zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Kiesling bekräftigt die Worte von Herrn Fillmer und bittet ebenfalls, aus dem Amtshaushalt Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Bothe wirbt ebenfalls dafür, die Thematik nicht länger von einer Sitzung zur nächsten zu schieben. Die Abgeordneten können entscheiden, ob die Summe geringer ausfällt.

 

Herr Minetzke wendet ein, dass in der letzten SVV kein Antrag zur finananziellen Unterstützung vorlag. In der Sitzung kam es zu keinem Ergebnis, weil es keinen Antrag gab. Lediglich im TOP 10.1 wurde die Verlängerung des Pachtvertrages beschlossen.

 

 

 

Herr Krakow erwidert, dass sich die Stadt derzeit in der Haushaltsdiskussion 2022/2023 befindet und es noch keine Lesung gab. Er folgert, dass es nicht darum gehe, der SG Eintracht 50.000 EUR geben zu wollen, sondern um den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Die Sportanlage sei Eigentum der Stadt. In welcher Jahresscheibe Mittel eingebracht werden, kann noch abgestimmt werden. Derzeit geht es darum, ob die 50.000 EUR ausgezahlt werden oder nicht. Konkrete Haushaltszahlen für die nächsten zwei Jahre liegen noch nicht vor.

 

Frau Leschniewski möchte die Idee nochmals aufgreifen, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, vom Amt Mittel zu erhalten.

 

Frau Hölzner antwortet, dass der Entwurf des Amtshaushaltes große Investitionen nicht vorsieht. Pflichtige Aufgaben wie Feuerwehr und Schulen verursachen hohe Aufwendungen.

 

Herr Ackermann verweist auf die Daseinsvorsorge der Vereine und ist optimistisch, dass die Mittel zur Verfügung stehen könnten, denn aus seiner Sicht sind das Investitionen in die Zukunft.

 

Herr Krakow bittet zu bedenken, dass unterschieden werden muss zwischen pflichtigen- und freiwilligen Aufgaben. Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, dürfen kein Geld in diese Richtung ausgeben.

 

Frau Lichtblau äußert ebenfalls ihre Bedenken. Das Amt konnte gut von den Rücklagen leben, nunmehr gäbe es eine völlig gegensetzliche Entwicklung. Zukünftig muss auch auf den Amtshaushalt geschaut, weil man die Amtsumlage nicht überschreiten will.

Demnach würde sie von einer Finanzierung aus dem Amtshaushalt heraus abraten.

 

Herr Bubner geht nochmals auf die Eigenmittelfinanzierung des Förderprojektes ein.

Innerhalb von 6 Wochen musste die SG Eintracht Peitz Eigenmittel in Höhe von 125.000 EUR nachweisen. Eigenmittel bestanden aus 20.000 EUR. Zusätzlich gab es Sponsorengelder in Höhe von 30.000 EUR. 75.000 EUR fließen als Leihgabe der Teichlandstiftung in das Vorhaben ein. Das wird bestätigt.

 

Frau Leschniewski findet, dass das Grundstück der Stadt eine Wertsteigerung erfährt und damit zur Pflichtaufgabe wird.

 

Herr Krakow erwähnt, dass man einen Antrag stellen könnte, um die Anlage umzugestalten. Im Zuge des Förderprojektes Goldenen Plan Brandenburg 2021 – 2025 sollte dann ein etappenweiser Ausbau erfolgen. Dann könnte man über einen bestimmten Zeitraum mit unterschiedlichen finanziellen Mitteln den Ausbau unterlegen.

 

Frau Hölzner kennt das Förderprogramm. Es wurden bereits im Jahr 2009 – 2011 80.000 EUR aus dem Stadthaushalt für die Sanierung des Vereinsgeländes zur Verfügung gestellt. Die Stadt Peitz befand sich zum damaligen Zeitpunkt nicht in der Haushaltssicherung. Jetzt in der Haushaltssicherung ist der Haushalt genehmigungspflichtig und so eine hohe Summe als „freiwillige Aufgabe“ auszugeben, wird mit hoher Sicherheit nicht genehmigt werden. Aber vielleicht kann man die Mittel aus dem „Goldenen Plan2 auch mit Mitteln aus dem Strukturfonds auffüllen.

 

Herr Chrobot bekräftigt, dass heute nur über die Thematik diskutiert wird und es keinen Beschluss geben wird. Egal wie intensiv man sich mit der Problematik auseinandersetzt, die Finanzierung steht mit 20.000 Eigenmittel, 30.000 Sponsorenmittel und 75.000 EUR Darlehen der Teichlandstiftung. Er findet, dass man zum jetzigen Zeitpunkt nicht über 50.000 EUR reden muss. Die Finanzierung ist gesichert.

 

Herr Bubner schließt sich dem Vorredner an und findet, dass die 1. Bauphase in 2022/2023 beginnen sollte. Wann das Darlehen zurückgezahlt werden kann, lässt sich wahrscheinlich noch nicht abschließend sagen.

 

Die Diskussion führt heute zu keinem Ergebnis.

Sollte es in den Folgejahren Probleme geben, dann müssen sich die Abgeordneten Gedanken im Zuge der Haushaltsdiskussion Gedanken machen.

 

Abschließend bittet man darum, dass sich die Entscheidungsträger zeitnah zusammenfinden.

 

Herr Fillmer fordert eine Aufstellung aller Verkäufe und eine entsprechende Einnahmenaufstellung.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen