Beschluss:

 

 


Herr Wenzke erarbeitete aus aktuellem Anlass Vorschläge für die Berechnung der Entgelte für die Nutzung der Räumlichkeiten im Gemeindehaus Grötsch und des Gemeindesaales in Grötsch. Herr Wenzke empfiehlt die Trennung der Räumlichkeiten für die Berechnung der Entgelte. Er überreicht den Anwesenden Kopien der Vorschläge für die Änderungen. Vorwiegend ist die Anpassung der Entgelte für die Nutzung des Gemeindehauses und des Gemeindesaales betroffen. Weiterhin beziehen sich die Vorschläge auf formelle Änderungen in der Satzung und dem Nutzungsvertrag. Die Vorschläge sind als Anlage beigefügt. Alle Gemeindevertreter stimmen zu, das Amt Peitz mit der Überarbeitung der Satzung zur Nutzung der Gemeinderäume, der Entgelt-Ordnung und des Nutzungsvertrages, unter der Berücksichtigung der Vorschläge, bis zur nächsten GV am 14.12.2021 zu beauftragen. Mit dem entsprechenden Beschluss am 14.12.2021 und der Veröffentlichung gelten die geänderten Entgelte für die Reservierungen der Nutzung der Räume im Jahr 2022. Für die Reservierungen der Nutzung der Räumlichkeiten im Jahr 2021 gelten die bisherigen Entgelte. Es wird regelmäßige Absprachen zwischen Herrn Nattke und Herrn Wenzke geben, um Dopplungen bei Reservierungen der Nutzung der Räumlichkeiten in Grötsch zu vermeiden.

Herr Wenzke spricht den § 2, Abs.(2) der Satzung für die Nutzung der Räumlichkeiten an. Hier wird die Freiwillige Feuerwehr Heinersbrück/OT Grötsch benannt. Herr Wenzke bittet das Amt Peitz um Prüfung, ob die Bezeichnung zutrifft. Er ist der Meinung, dass es Freiwillige Feuerwehr Grötsch heißen muss.

Herr Nattke informiert über die Entwicklung des Sportlerheimes. Herr Dykowski möchte für einen Gastronomiebetrieb den Ausschankraum, den Durchgangsraum und den Schiedsrichterraum mieten. Die anderen Räume werden für eine Nutzung durch den Sportverein bis zum Jahresende 2022 reserviert. Eine gemeinsame Nutzung der Toiletten und des Flures sind vorgesehen. Es wird eine elektrotechnische Trennung der Räume vorgenommen. Die Gemeinde übernimmt die Erneuerung der Elektrik und den Einbau der Theke. Dafür werden entsprechende Mittel im Haushalt 2022 eingestellt. Weitere Renovierungsarbeiten, wie Malerarbeiten, Fußbodenarbeiten übernimmt der Mieter selbst. Entsprechende Regelungen werden im Mietvertrag getroffen. Der Mietvertrag wird wahrscheinlich im 2. Halbjahr 2022 vereinbart.

Das Herbstfeuer wird am 16.10.2021 durch die Jugend Heinersbrück durchgeführt.

Frau Lehnitzke erstellte die Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben aus dem Trachtenverleih. Herr Nattke übergibt die Unterlagen an Frau Lichtblau für die weitere Bearbeitung.

Die Anwohner der Jänschwalder Straße erhielten eine Einladung für eine Informationsveranstaltung am 14.10.2021 um 18:00 Uhr. Herr Nattke wird Erläuterungen zu der geplanten Sanierung und Begrünung der Jänschwalder Straße geben.

Herrn Nattke liegt ein Antrag auf einen finanziellen Zuschuss für das vergangene Erntefest von der Jugend Heinersbrück vor. Die finanziellen Aufwendungen für das Erntefest waren sehr hoch. So beliefen sich die Ausgaben allein für die Kapelle auf 2.247,00 Euro. Der Zuschuss in Höhe von 300,00 Euro wird einstimmig beschlossen. Herr Nattke übergibt die Rechnung an Frau Lichtblau, mit der Bitte um Überweisung des Zuschusses.

Frau Zeptner fragt an, wie sich der weitere Werdegang bei der neuen Elternbeitragssatzung in der Kita gestaltet. Die damit verbundene Erhöhung der Kita-Elternbeiträge ab August 2021 ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Die Frage, ob mit dem Eintreten der neuen Satzung eine Nachzahlung der Elternbeiträge ab August 2021 verbunden ist, kann derzeit nicht geklärt werden. Am 02.11.2021 findet der Termin zur Prüfung der neuen Satzung mit dem Landkreis Spree-Neiße statt. Danach erfolgt die Information durch das Amt Peitz an die Gemeindevertreter über diese Problematik.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen