Beschluss:

 

 


Herrn Pfister wird das Rederecht erteilt.

 

Frau Mucha erörtert, welche Themen behandelt werden sollen.

 

a)      Anwohner stellten Anfrage auf das Einführen einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich Wiesenstraße – Hirtenplatz – Busbahnhof

-       Gesetzgeber gibt innerorts eine Geschwindigkeit von 50 km/h vor, Reduzierung muss begründet werden

-       Es wären 6-7 Verkehrsschilder notwendig zu je 300,00-500,00 €

 

Es wird über die Haltbarkeit der Verkehrsschilder und den Pflegeaufwand gesprochen. Herr Kiesling wirft ein, dass auf Grund des schlechten Straßenzustandes in dem Bereich ein Tempo über 30 km/h ohnehin nicht möglich sei.

 

Der BVUA beschließt in dem Bereich keine Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen.

 

b)      Fahrbahnmarkierung für Radfahrer auf der Dammzollstraße, da zunehmen Radfahrer auf den Gehwegen fahren, Fußgänger fühlen sich bedrängt

-       Radverkehr gehört grundsätzlich auf die Straße (Ausnahme Kinder)

-       getrennter Geh- und Radweg darf nur angeordnet werden, wenn für Radfahrer eine besondere Gefährdung vorliegt

-       oft fahren nicht die Radtouristen, sondern die Einheimischen auf den Gehwegen, Lösung: Kontrollen durch Ordnungsamt/Polizei

-       1,50 m breiter Schutzstreifen auf Grund geringer Fahrbahnbreite der Dammzollstraße nicht möglich (min. 4,50 m Mittelfahrbahn)

 

Herr Schulz spricht die Parksituation im hinteren Teil der Dammzollstraße Richtung Kraftwerkstraße an. Herr Pfister hält Situation auf Grund der einhergehenden Geschwindigkeitsreduzierung für passend.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses fasst zusammen, dass Radfahrer öfter kontrolliert werden sollen. Ordnungsamt und Polizei sollen hierfür zusammenarbeiten.

 

c)       Verkehrssituation Schulstraße

-       Eltern missachten oft selbst Verkehrsregeln (Geschwindigkeit, Fußgängerüberweg)

-       Schulstraße wird zum Schulbeginn von parkenden Eltern verstopft

-       für alle Verkehrsverbote müssen Gründe vorliegen, lt. Unfallstatistik lediglich ein Unfall seit 2016

-       Einbahnstraßenregelung würde vermehrtes Verkehrsaufkommen durch Innenstadt bedeuten

-       Herr Pfister empfiehlt keine Einbahnstraße, vor jeder Schule sei zum Unterrichtsbeginn Hektik

 

Herr Minetzke erwähnt, dass Autos bis zu 1m vom Bordstein entfernt parken. Das Ordnungsamt muss hier präsenter sein. Er fragt, ob eine zeitlich begrenzte Einbahnstraßenregelung möglich sei. Dies müsste beim Ministerium beantragt werden, außerdem wäre diese Regelung nicht kontrollierbar.

 

Herr Krakow weist auf das bereits bestehende Einbahnstraßennetz in der Innenstadt hin, eine weitere Einbahnstraße würde nachhaltig für Chaos sorgen.

 

Der BVUA stimmt gegen die Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Schulstraße. Die Eltern sollen über die Schule zur Einhaltung der Verkehrsordnung angehalten werden.

 

 

d)      Fußgängerüberweg Marktplatz

-       wurde schon oft behandelt, Notwendigkeit von Gutachten 2020 widerlegt             

-       Markierung an der Fußgängerinsel sind an dieser Position nicht möglich

-       für Fußgängerüberweg wären umfangreiche Umbauten notwendig (Parkplätze vor der Sparkasse fallen weg, Drängelgitter Marktplatz)

 

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, den Fußgängerüberweg zum Marktplatz nicht weiter zu thematisieren.

 

 

e)      Geschwindigkeitsbegrenzung auf der August-Bebel-Straße

-       Anfrage, ob Begrenzung von 30 km/h bis zu der Kreuzung mit dem Grünen Weg erweitert werden kann

-       Änderungen können nur durchgeführt werden, wenn Gefahrenlage die ortsübliche Situation übertrifft

-       die Kreuzung ist nachweislich kein Unfallschwerpunkt

-       Thema wurde bereits ausführlich in der SVV behandelt

 

Der BVUA stellt fest, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der August-Bebel-Straße bis zu dem Kreuzungsbereich Grüner Weg nicht erweitert werden kann.

 

 

f)       Versetzen des Ortseingangsschildes in der Frankfurter Straße

 

Der Gesetzgeber legt fest, dass das Ortseingangsschild auf Höhe der beginnenden geschlossenen Bebauung aufgestellt werden muss.

 

Das Versetzen des Ortseingangsschildes ist nicht möglich.

 

 

g)      Zebrastreifen über Cottbuser Straße auf Höhe des Plantagenweges

-       Plantagenweg über Cottbuser Straße Richtung Dammzollstraße wird oft als Schulweg genutzt

-       für Anlage von Fußgängerüberwegen muss bestimmte Querungszahl im Verhältnis zum Verkehr gegeben sein

-       Zählung muss durchgeführt werden

 

Es wird darüber diskutiert, ob weitere Fußgängerüberwege auf der Cottbuser Straße zu Verkehrsbehinderungen führen könnten.

 

Frau Mucha wird gebeten, im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Lärmschutzkonzeptes Verkehrszählungen durchführen zu lassen.

 

h)      Tempo-30-Zone in der Innenstadt

-       muss ebenfalls mit entsprechenden Zahlen begründet werden

-       Zählung fand bereits vor 10 Jahren in Zusammenarbeit mit dem Landkreis statt

-       vier Messstellen in Peitz liefern täglich Daten

-       Landesbetrieb führt alle 5 Jahre Zählungen durch, nächste Zählung Sommer 2022, nur diese sind vor Gericht standhaft

-       eine vorherige Zählung über den Landesbetrieb kann auch eher beantragt werden, ist im Winter auf Grund mehrerer Faktoren allerdings nicht ratsam

-       Herr Schulz: eine Zählung auf der Kraftwerkstraße im Zusammenhang mit der geplanten Müllverbrennungsanlage wäre sinnvoll für einen Vorher-Nachher-Vergleich

 

Es wird über das aktuelle Verkehrsaufkommen debattiert. Herr Pfister macht deutlich, dass entgegen dem Empfinden die Verkehrszahlen rückläufig sind. Aktuelle Zahlen sind dem Protokoll anhängig.

 

Herr Schulz schlägt vor, die Zählung des Landesbetriebes im nächsten Sommer abzuwarten und das Thema bis dahin zurückzustellen.

 

 

 

Die Ausschussmitglieder können weitere Fragen an Herrn Pfister stellen.

 

Es wird die Zuständigkeit der B 168 zwischen Cottbus und Peitz auf Höhe der Kreuzung Lakoma geklärt. Es wird eine vorhandene Bodenwelle bemängelt, der Bauamtsleiter bittet um genaue Positionierung, um mit dem Landesbetrieb in Kontakt zu treten.

 

Herr Pfister informiert darüber, dass die Ortsumfahrung Cottbus weiter ausgebaut wird. Dies wird unter anderem erhöhtes Verkehrsaufkommen in Heinersbrück zur Folge haben.

 

Herr Krakow erfragt die Zuständigkeit für den Heideradweg. Der Landkreis Spree-Neiße ist zusammen mit anderen Landkreisen zuständig. Der Baubeginn erfolgt am 01.12.2021, Bauzeit beträgt voraussichtlich 1 Jahr.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt soll eine Informationsvorlage für die SVV erstellt werden.

 

Herr Pfister verlässt die Sitzung.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen