Beschluss:

Die Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Drachhausen/Hochoza. Sie tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 


Herr Chr. Ulbricht fragt nach der abweichenden Liegezeit (in Satzung 25Jahre, normalerweise 20 Jahre). Frau Gebhard begründet, dass dies mit den örtlichen Bodenbeschaffenheiten und dem damit verlangsamten Zersetzungsprozess zusammenhängt. Er fragt weiterhin an, warum im § 8 (2) darauf hingewiesen wird, dass Wünsche der Antragsteller berücksichtigt werden. Frau Gebhard erklärt, dass es sich um „Wahlgrabstätten“ handelt. Letztendlich hat aber die Gemeinde das letzte Wort, wenn es darum geht, an welcher Stelle bestattet werden darf.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……11….

Davon anwesend …11…

 

Abstimmung  ……11…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen