Beschluss:

 

 


 

Die Bürgermeisterin erläutert das Projekt. Sie stellt klar, dass das Amt Peitz bzw. die Gemeinde Tauer nicht Betreiber dieses Spielplatzes sein werden.

Die Gemeinde stellt lediglich eine geeignete Fläche dafür kostenlos zur Verfügung. Dafür wird dann zwischen der Gemeinde und dem noch zu gründenden Verein ein öffentlich-rechtlicher Nutzungsvertrag abgeschlossen. Weiterhin wäre die Bereitstellung eines gemeindlichen jährlichen Zuschusses für den Unterhalt des Spielplatzes denkbar.

 

Es muss festgeschrieben werden, wie zu verfahren ist, wenn der Verein sich auflöst.

 

Die Fläche muss dann völlig beräumt und im ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden muss.

 

Erster Schritt müsse jedenfalls die Gründung eines Vereins sein, welcher für den Betrieb des Spielplatzes eine Haftpflichtversicherung abschließen muss.

 

Nur ein Verein kann für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag Vertragspartner der Gemeinde werden. Ein solcher Vertrag regelt auch Verantwortlichkeiten wie z. B. die Verkehrssicherungspflicht oder die regelmäßige Grünpflege auf dem Spielplatz.

 

Frau Hölzner ergänzt, dass auch die regelmäßige Kontrolle der Spielplätze und die schriftliche Dokumentation durch den Verein abgesichert werden müssen.

 

Da noch Uneinigkeit über die genaue Lage des Spielplatzes herrscht, soll ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin am Sportplatz stattfinden.

 

Herr Friedow sichert die Unterstützung des Sportvereins bei der Realisierung des Projektes zu.

 

Es wird Folgendes festgehalten:

 

Die Gemeinde stimmt dem Projekt grundsätzlich zu. Die Fläche und Größe des Grundstücks wird nach der Vereinsgründung festgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen