Sitzung: 16.04.2021 Gemeindevertretung Turnow-Preilack/Turnow-Psiluk
Beschluss: beschlossen
Vorlage: TuP/BA/051/2021
Beschluss:
- Die
Gemeindevertretung erteilt nachträglich die Zustimmung zur Errichtung des
Carports an der jetzigen Stelle unter der Bedingung, dass eine
Gebäude-Einmessung zu erfolgen hat.
Abstimmung: Ja
9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
- Die
Gemeindevertretung lehnt eine Waldumwandlung ab. Einer begrenzten
Waldumwandlung im Bereich des Carports (Tiefe max. 17 m und ca. 170 m²
Fläche) als Zufahrt zum Carport wird zugestimmt. Die Ausweisung der
Stellplätze wird maximal auf dieser Fläche zugestimmt. Weitere bauliche
Maßnahmen werden abgelehnt.
Abstimmung: Ja
6 Nein 0 Enthaltung 3 Befangen 0
Der Bürgermeister
erläutert die Beschlussvorlage und stellt die vorhandene Situation am
Grundstück Am Kanal (ohne vorliegende Baugenehmigung) mittels Präsentation dar.
Im Jahr 2017 hat die Gemeindevertretung der Voranfrage auf Abweichung von der
Baugrenze für Errichtung eines Carports und das Aufstellen des Wohncontainers
zugestimmt. Inzwischen wurden Tatsachen geschaffen, die Wohncontainer und
Carport aufgestellt, große Flächen gepflastert, Wald abgeholzt usw. Inzwischen
wurde im Februar 2021 ein Bauantrag nachträglich eingereicht und die Gemeinde
um Stellungnahme gebeten.
Der Bürgermeister erklärt
die Situation wie z.B. verschiedene Flächeneigentümer der einzelnen Flurstücke,
Waldabholzung, Nichteinhalten der Baugrenze, Zeichnungen und tatsächliche Lage
der errichteten Gebäudeteile stimmen örtlich nicht überein.
Überwiegend sind dies
bauordnungsrechtliche Angelegenheiten, deren Entscheidung beim Landkreis liegt.
Die Gemeinde hat insbesondere über Carportstandort, Pflasterfläche und
Waldumwandlung zu positionieren.
In der Diskussion wurde
mehrfach kritisiert, dass durch den Eigentümer bewusst Tatsachen geschaffen
wurden, die so nicht genehmigt worden sind und wären.
Der Bürgermeister schlägt
nach weiterer Diskussion vor, die einzelnen Sachverhalte differenziert zu
betrachten und abschnittsweise abzustimmen.
1.
Container
ist satzungsgerecht aufgestellt.
2.
Carport
wurde außerhalb des Baufeldes, jedoch entsprechend der Zustimmung gemäß
Bauvoranfrage errichtet. Die vorgelegte Zeichnung stimmt aber nicht mit der
Örtlichkeit überein. Deshalb sollte eine Gebäude-Einmessung gefordert werden.
Umnutzung des Waldes für
gewerbliche Nutzung: Die Pflasterfläche wurde bereits großflächig angelegt. Die
Fläche ist im B-Plan als Grünfläche ausgewiesen, deshalb müssen die Gemeinde
und die Forstwirtschaft einer Umnutzung zustimmen.
Der Text der
Stellungnahme und die dazugehörige Zeichnung werden der GV nochmal vorgelegt
(V: Bauamt)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …10…….
Davon anwesend …9…
- Abstimmung: Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
- Abstimmung: Ja 6 Nein 0 Enthaltung 3 Befangen 0