Beschluss: beschlossen

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung erteilt nachträglich die Zustimmung zur Errichtung des Carports an der jetzigen Stelle unter der Bedingung, dass eine Gebäude-Einmessung zu erfolgen hat.

Abstimmung: Ja 9       Nein 0             Enthaltung 0              Befangen 0 

  1. Die Gemeindevertretung lehnt eine Waldumwandlung ab. Einer begrenzten Waldumwandlung im Bereich des Carports (Tiefe max. 17 m und ca. 170 m² Fläche) als Zufahrt zum Carport wird zugestimmt. Die Ausweisung der Stellplätze wird maximal auf dieser Fläche zugestimmt. Weitere bauliche Maßnahmen werden abgelehnt.

Abstimmung: Ja 6        Nein 0    Enthaltung 3               Befangen 0 

 

 


 

 

Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage und stellt die vorhandene Situation am Grundstück Am Kanal (ohne vorliegende Baugenehmigung) mittels Präsentation dar. Im Jahr 2017 hat die Gemeindevertretung der Voranfrage auf Abweichung von der Baugrenze für Errichtung eines Carports und das Aufstellen des Wohncontainers zugestimmt. Inzwischen wurden Tatsachen geschaffen, die Wohncontainer und Carport aufgestellt, große Flächen gepflastert, Wald abgeholzt usw. Inzwischen wurde im Februar 2021 ein Bauantrag nachträglich eingereicht und die Gemeinde um Stellungnahme gebeten.

Der Bürgermeister erklärt die Situation wie z.B. verschiedene Flächeneigentümer der einzelnen Flurstücke, Waldabholzung, Nichteinhalten der Baugrenze, Zeichnungen und tatsächliche Lage der errichteten Gebäudeteile stimmen örtlich nicht überein.

Überwiegend sind dies bauordnungsrechtliche Angelegenheiten, deren Entscheidung beim Landkreis liegt. Die Gemeinde hat insbesondere über Carportstandort, Pflasterfläche und Waldumwandlung zu positionieren.

In der Diskussion wurde mehrfach kritisiert, dass durch den Eigentümer bewusst Tatsachen geschaffen wurden, die so nicht genehmigt worden sind und wären.

Der Bürgermeister schlägt nach weiterer Diskussion vor, die einzelnen Sachverhalte differenziert zu betrachten und abschnittsweise abzustimmen.

1.                  Container ist satzungsgerecht aufgestellt.

2.                  Carport wurde außerhalb des Baufeldes, jedoch entsprechend der Zustimmung gemäß Bauvoranfrage errichtet. Die vorgelegte Zeichnung stimmt aber nicht mit der Örtlichkeit überein. Deshalb sollte eine Gebäude-Einmessung gefordert werden.

Umnutzung des Waldes für gewerbliche Nutzung: Die Pflasterfläche wurde bereits großflächig angelegt. Die Fläche ist im B-Plan als Grünfläche ausgewiesen, deshalb müssen die Gemeinde und die Forstwirtschaft einer Umnutzung zustimmen.

Der Text der Stellungnahme und die dazugehörige Zeichnung werden der GV nochmal vorgelegt (V: Bauamt)

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …10…….

Davon anwesend …9…

  1. Abstimmung: Ja 9       Nein 0     Enthaltung 0           Befangen 0 
  2. Abstimmung: Ja 6        Nein 0    Enthaltung 3          Befangen 0