Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück nimmt den „Antrag auf Abfallrechtliche Planfeststellung für die Aschedeponie des Depots Jänschwalde II“ in der vorliegenden Form zur Kenntnis.




Frau Schroeckh stellt den „Antrag auf abfallrechtliche Planfeststellung für die Aschedeponie des Depots Jänschwalde II“ vor. Einsicht in die Unterlagen ist im Bauamt möglich. Da sich das Gebiet der Deponie auf der benachbarten Gemarkung Wiesengrund befindet, wird der Gemeinde Heinersbrück die Möglichkeit eingeräumt, Hinweise und Anregungen beizutragen. Ein neues Depot ist erforderlich, da das Erste ausgeschöpft ist. Herr Gröschke fragt an, ob für die Weiterverwertung des abgelagerten Gipses in den Folgejahren die Verkehrssituation bedacht worden ist. Vereinbarungen über die Verwendung des Gipses sind in diversen Kraftwerksverträgen mit den ansässigen Firmen getroffen worden. Da die Wiedergewinnung hauptsächlich nicht vor Ende des Kraftwerkes (2030-35) angedacht ist, werden die dafür nötigen Vereinbarungen dann zu gegebener Zeit von den jeweiligen Zuständigen getroffen und ist nicht Bestandteil des jetzigen Antrags. Herr Nattke fragt an, ob dieses Depot dann für den geplanten Tagebau Jänschwalde II (Kerkwitz) auch ausreicht, oder ob dann wiederum erweitert werden muss. Herr Klocek teilt mit, dass der Tagebau Jänschwalde II noch nicht genehmigt ist und darüber entsprechend keine Aussage getroffen werden kann. Die GV nimmt den Antrag zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……8….

Davon anwesend …6…



Abstimmung ……6… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen