Sitzung: 03.12.2020 Gemeindevertretung Jänschwalde/Janšojce
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: Jae/BA/058/2020
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes
„Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ für das Gebiet des ehemaligen
Flugplatzes Drewitz mit den zugehörigen textlichen Festsetzungen in der Fassung
vom November 2020.
Der Entwurf der
Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
Dieser Entwurf des
Bebauungsplanes mit seiner Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) für die Mindestdauer von
einem Monat öffentlich auszulegen.
Von den betroffenen
Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TöB) und Nachbargemeinde sind
Stellungsnahmen zu diesem Entwurf einzuholen und sie sind über die Auslegung zu
benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) sind keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.
Der
Ortsbeirat Drewitz war im Vorfeld beteiligt worden. Auch die anderen
Ortsbeiräte wurden angehört und waren einverstanden.
Herr Badtke
erläutert die Beschlussvorlage und übergibt das Wort an den Planer Herrn Wolff.
Herr Wolff
erläutert mittel Power-Point die Planung. Mit dem Bebauungsplan wird Baurecht
geschaffen.
Der Betreiber
der benachbarten Photovoltaikanlagen hat im Rahmen der Offenlage des
Vorentwurfes zum B-Plan bereits einen „Einspruch“ gegen den Bebauungsplan in
Form einer Stellungnahme eingereicht. Begründet wird dies mit der Verschattung
ihrer Photovoltaikanlagen, was eine Beeinträchtigung aus ihrer Sicht darstellt.
Herr Woflf sieht keine relevante, nachgewiesene Beeinträchtigung für die
Photovoltaikanlagen (ein entsprechendes Kurzgutgutachten liegt vor.).
Auf den
Einwand von Herrn Huke, das auf die vorgetragenen Bedenken nicht reagiert
wurde, entgegnet der Bürgermeister, dass sehr wohl über die Thematik zwischen
den Beteiligten geredet wurde. Im Übrigen wird im noch folgenden
Abwägungsverfahren zum vorliegenden Entwurf die Möglichkeit bestehen, die
eingereichten Stellungnahmen mit dargestellten und begründeten
Hinweisen/Einwände/Anregungen zu bewerten und ggf. Änderungen/Ergänzungen
vorzunehmen. Im Anschluss daran, werden die Beteiligten über das
Abwägungsergebnis der Gemeindevertretung informiert.
Herr Ballack
hat durch ein Gespräch mit Herrn Kittelmann erfahren, dass dem Photovoltaikbetreiber
schon mal schriftlich bescheinigt wurde, dass sich die Gemeinde verpflichtet
für null Prozent Beeinträchtigung zu sorgen. Dieser Sachverhalt ist nicht
bekannt und muss geprüft werden.
Herr Ballack
berichtet von der Stimmung in Drewitz, dort ist man ablehnend gegen den
Standort der Windräder und es wird sogar erwogen, dagegen rechtlich vorgehen zu
wollen. Aus den vorgetragenen Gründen bittet Herr Ballack um nochmalige Prüfung
der Sachlage.
Herr Badtke
antwortet darauf. Heute geht es grundsätzlich um einen rechtskräftigen
Bebauungsplan, welcher Baurecht schaffen soll. Erst in den weiteren Schritten
im Verfahren kann es konkreter werden. Die genauen Standorte der möglichen Windenergieanlagen werden heute nicht
festgelegt.
Herr Ballack
ersieht aus den Unterlagen, dass sein Betrieb nicht aufgeführt wurde, wenn es
um das Schalltechnische Gutachten geht, dies bittet er zu korrigieren.
Auf die
Nachfrage von Herrn Krautz zur Beteiligung der Nachbargemeinden antwortet Herr
Badtke, dass dies bereits während der Offenlage des Vorentwurfes erfolgt ist
und im weiteren Verfahren wiederholt wird.
Frau Zoellner
bemängelt den Abstand der Windräder als zu kurz in Richtung der Bebauung
Drewitz.
Herr Wolff
geht darauf ein und stellt klar, dass es erst im einzelnen Baugenehmigungsverfahren
um die genaue Festlegung von Abständen geht. Alle gesetzlichen Vorgaben müssen
zwingend eingehalten werden.
Der
Bürgermeister bittet um Beendigung der Rednerliste und verliest den
Beschlusstext.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……12….
Davon anwesend …10…
Abstimmung …9…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …1… Enthaltungen