Beschluss:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ für das Gebiet des ehemaligen Flugplatzes Drewitz mit den zugehörigen textlichen Festsetzungen in der Fassung vom November 2020.

Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

Dieser Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB  (Baugesetzbuch) für die Mindestdauer von einem Monat öffentlich auszulegen.

Von den betroffenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TöB) und Nachbargemeinde sind Stellungsnahmen zu diesem Entwurf einzuholen und sie sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) sind keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.


Der Ortsbeirat Drewitz war im Vorfeld beteiligt worden. Auch die anderen Ortsbeiräte wurden angehört und waren einverstanden.

Herr Badtke erläutert die Beschlussvorlage und übergibt das Wort an den Planer Herrn Wolff.

Herr Wolff erläutert mittel Power-Point die Planung. Mit dem Bebauungsplan wird Baurecht geschaffen.

Der Betreiber der benachbarten Photovoltaikanlagen hat im Rahmen der Offenlage des Vorentwurfes zum B-Plan bereits einen „Einspruch“ gegen den Bebauungsplan in Form einer Stellungnahme eingereicht. Begründet wird dies mit der Verschattung ihrer Photovoltaikanlagen, was eine Beeinträchtigung aus ihrer Sicht darstellt. Herr Woflf sieht keine relevante, nachgewiesene Beeinträchtigung für die Photovoltaikanlagen (ein entsprechendes Kurzgutgutachten liegt vor.).

Auf den Einwand von Herrn Huke, das auf die vorgetragenen Bedenken nicht reagiert wurde, entgegnet der Bürgermeister, dass sehr wohl über die Thematik zwischen den Beteiligten geredet wurde. Im Übrigen wird im noch folgenden Abwägungsverfahren zum vorliegenden Entwurf die Möglichkeit bestehen, die eingereichten Stellungnahmen mit dargestellten und begründeten Hinweisen/Einwände/Anregungen zu bewerten und ggf. Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen. Im Anschluss daran, werden die Beteiligten über das Abwägungsergebnis der Gemeindevertretung informiert.

Herr Ballack hat durch ein Gespräch mit Herrn Kittelmann erfahren, dass dem Photovoltaikbetreiber schon mal schriftlich bescheinigt wurde, dass sich die Gemeinde verpflichtet für null Prozent Beeinträchtigung zu sorgen. Dieser Sachverhalt ist nicht bekannt und muss geprüft werden.

Herr Ballack berichtet von der Stimmung in Drewitz, dort ist man ablehnend gegen den Standort der Windräder und es wird sogar erwogen, dagegen rechtlich vorgehen zu wollen. Aus den vorgetragenen Gründen bittet Herr Ballack um nochmalige Prüfung der Sachlage.

Herr Badtke antwortet darauf. Heute geht es grundsätzlich um einen rechtskräftigen Bebauungsplan, welcher Baurecht schaffen soll. Erst in den weiteren Schritten im Verfahren kann es konkreter werden. Die genauen Standorte der möglichen  Windenergieanlagen werden heute nicht festgelegt.

Herr Ballack ersieht aus den Unterlagen, dass sein Betrieb nicht aufgeführt wurde, wenn es um das Schalltechnische Gutachten geht, dies bittet er zu korrigieren.

Auf die Nachfrage von Herrn Krautz zur Beteiligung der Nachbargemeinden antwortet Herr Badtke, dass dies bereits während der Offenlage des Vorentwurfes erfolgt ist und im weiteren Verfahren wiederholt wird.

Frau Zoellner bemängelt den Abstand der Windräder als zu kurz in Richtung der Bebauung Drewitz.

Herr Wolff geht darauf ein und stellt klar, dass es erst im einzelnen Baugenehmigungsverfahren um die genaue Festlegung von Abständen geht. Alle gesetzlichen Vorgaben müssen zwingend eingehalten werden.

Der Bürgermeister bittet um Beendigung der Rednerliste und verliest den Beschlusstext. 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……12….

Davon anwesend …10…

 

Abstimmung  …9……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …1… Enthaltungen