Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauer beschließt, dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des B-Planes „Wohngebiet an der Drachhausener Straße für die Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Tauer, Flur 1, Flurstück 310 zuzustimmen mit folgenden Hinweisen:

 

Der Antragsteller hat den Schuppen aus dem Altbestand des Vorgängers zurückzubauen.

 

Weiteren Baulichkeiten, welche im B-Plan als Pflanzfläche ausgewiesen sind, wird nicht zugestimmt.

 

 


Die Bürgermeisterin erläutert kurz die Beschlussvorlage.

 

Herr Brasching  erklärt den Hintergrund der 30 m breiten Schutzgrenze zum Wald, welche nicht bebaut werden darf. Diese ist im Waldgesetz festgelegt und dient unter anderem dem Schutz gegen Wind und Sturm. Dies hat demzufolge auch einen versicherungsrechtlichen Hintergrund. Einige Anwohner haben den hinter ihrem Grundstück gelegenen Wald erworben.

 

Frau Hölzner informiert, dass der Schuppen aus dem Altbestand, welcher sich auf der Grundstücksgrenze befand, bereits vom Antragsteller versetzt wurde. Es liegt auch die Bereitschaft zum Abriss dieses Schuppens vor, wenn dem neuen Schuppen zugestimmt wird.

Herr Teuscher fragt, ob eine Baugenehmigung auch bei geringeren Abmaßen notwendig wäre. Die Amtsdirektorin bejaht dies.

Herr Huschga schlägt eine Zustimmung zur Bebauung, nur auf diesen einen Schuppen begrenzt, vor. Weitere Bebauungen sollen ausgeschlossen werden.

 

Diesem Vorschlag wird zugestimmt. Auch der Abriss des alten Schuppens soll als Bedingung festgelegt werden.

 

Es kommt zur Beschlussfassung mit den entsprechenden Hinweisen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   9

Davon anwesend 9

 

Abstimmung  5  JA- Stimmen   1  NEIN-Stimmen    3 Enthaltungen