Beschluss:

 

 


 

In den kalkulierten Gebühren würden die Nutzungszeiten der Grabstätten an die Ruhezeiten angepasst. Somit ist auch die Friedhofssatzung an die neuen Nutzungszeiten (Wahlgrabstätten 25 Jahre, Urnengrabstätten 20 Jahre) anzupassen.

Weiterhin sollen folgende Änderungen in die neue Friedhofssatzung aufgenommen werden:

 

-          Möglichkeit des Erwerbs einer Grabstätte vor Eintritt eines Sterbefalls

-          Beisetzung von Personen, welche nicht Einwohner der Gemeinde sind oder bereits ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte besitzen, sind möglich, wenn der Nutzungsberechtigte Einwohner der Gemeinde ist

-          Aufnahme der Abmessungen für eine dreistellige Wahlgrabstätte

-          Urnen müssen aus leicht abbaubarem umweltfreundlichem Material bestehen

 

Es wird sich dafür ausgesprochen am 20.11.2020 die Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofssatzung zu beschließen.

 

Herr Sonke beendet 20:05 Uhr die Sitzung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen