Beschluss:

 

 


 

Frau Lichtblau informiert über das Schreiben vom Landkreis Spree-Neiße.

Das von der Stadtverordnetenversammlung Peitz beschlossene Haushaltssicherungskonzept (HSK) wird unter folgenden Auflagen genehmigt:

 

1. Mit der Fortschreibung des HSK ist das Erreichen des dauerhaften strukturellen Haushaltsausgleiches ab dem Haushaltsjahr 2025 strikt einzuhalten.

 

2. Die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern, die Satzung über die Benutzung des Rathauses und die Satzung über die Erhebung einer Winterwartungsgebühr sind zu überprüfen.

 

3. Alle sonstigen Ertragsmöglichkeiten, insbesondere aus Vermietung und Verpachtung der Grundstücke und Immobilien der Stadt sind auszuschöpfen. Entsprechend § 79 Abs.

2 Satz 2 BbgKVerf hat die Nutzungsüberlassung von Vermögensgegenständen zu einem marktüblichen Entgelt zu erfolgen. Die Stadt hat zu überprüfen, ob die festgesetzten Mieten und Pachten diesem Grundsatz entsprechen.

Der Kommunalaufsicht sind die Prüfungsergebnisse zu den Auflagen Nr. 2 und 3 bis zum 31.12.2020 vorzulegen.

 

4. Personalmaßnahmen dürfen nur durchgeführt werden, soweit auf diese ein Rechtsanspruch besteht bzw. durch die Maßnahme unmittelbar oder kurzfristig Aufwandsreduzierungen erreicht werden. Die Nachbesetzung freier oder freiwerdender Stellen bzw. Stellenanteile ist nur zulässig, wenn die Nachbesetzung unabweisbar und unaufschiebbar ist.

 

5. Die Stadt hat mit der Fortschreibung des HSK der Kommunalaufsicht einen um den gesamten Konsolidierungszeitraum erweiterten Ergebnishaushalt vorzulegen. Sollten sich wesentliche Veränderungen zu den bisherigen Einschätzungen ergeben, sind diese zu erläutern.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen