Sitzung: 14.10.2020 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo
Beschluss:
Frau Lichtblau
informiert über das Schreiben vom Landkreis Spree-Neiße.
Das von der Stadtverordnetenversammlung Peitz beschlossene Haushaltssicherungskonzept (HSK) wird unter folgenden Auflagen genehmigt:
1. Mit der Fortschreibung des HSK ist das Erreichen des dauerhaften strukturellen Haushaltsausgleiches ab dem Haushaltsjahr 2025 strikt einzuhalten.
2. Die Satzung über
die Erhebung von Vergnügungssteuern, die Satzung über die Benutzung des
Rathauses und die Satzung über die Erhebung einer Winterwartungsgebühr sind zu
überprüfen.
3. Alle sonstigen
Ertragsmöglichkeiten, insbesondere aus Vermietung und Verpachtung der
Grundstücke und Immobilien der Stadt sind auszuschöpfen. Entsprechend § 79 Abs.
2 Satz 2 BbgKVerf
hat die Nutzungsüberlassung von Vermögensgegenständen zu einem marktüblichen
Entgelt zu erfolgen. Die Stadt hat zu überprüfen, ob die festgesetzten Mieten
und Pachten diesem Grundsatz entsprechen.
Der
Kommunalaufsicht sind die Prüfungsergebnisse zu den Auflagen Nr. 2 und 3 bis
zum 31.12.2020 vorzulegen.
4.
Personalmaßnahmen dürfen nur durchgeführt werden, soweit auf diese ein
Rechtsanspruch besteht bzw. durch die Maßnahme unmittelbar oder kurzfristig
Aufwandsreduzierungen erreicht werden. Die Nachbesetzung freier oder
freiwerdender Stellen bzw. Stellenanteile ist nur zulässig, wenn die
Nachbesetzung unabweisbar und unaufschiebbar ist.
5. Die Stadt hat
mit der Fortschreibung des HSK der Kommunalaufsicht einen um den gesamten
Konsolidierungszeitraum erweiterten Ergebnishaushalt vorzulegen. Sollten sich
wesentliche Veränderungen zu den bisherigen Einschätzungen ergeben, sind diese
zu erläutern.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen