Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Tauer beschließt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Tauer mit folgenden Änderungen:

1. Änderung des Zahlungsziels im § 3 Abs. 9 sowie im § 4 Abs. 5 von „…spätestens zum 5. des Folgemonats.“ in „…zum Monatsende.“ 

 

 


Herr Brasching zieht seinen Antrag zu § 3 Aufwandsentschädigungen (siehe Anlage) zurück.

 

Frau Kallauke erläutert den vorliegenden Satzungsentwurf.

 

Der Rahmen für die monatliche Aufwandsentschädigung der Gemeindevertreter wurde auf 70 Euro festgelegt und ist damit ausgeschöpft.

Die Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin wurde von 500 Euro auf 440 Euro reduziert, da dies die Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung als Maximalbetrag vorgibt.

Es wird über die Fälligkeit der Aufwandsentschädigung diskutiert. Der aktuelle Zahlungstermin lt. Satzungsentwurf soll der jeweils 5. des Folgemonats sein. Dies wird mehrheitlich abgelehnt. Die bisherige Fälligkeit zum Monatsende soll beigehalten werden. Die Formulierungen im § 3 Abs. 9 und § 4 Abs. 5 sollen entsprechend geändert werden.

Frau Hölzner informiert, dass es dann nicht mehr möglich sein wird, Sitzungen nach dem 25. des jeweiligen Monats durchzuführen. Das muss der Sitzungsdienst bei der Planung dann berücksichtigen.

Es wird über § 5 Abs. 4 „…Entschädigung für Aufwendungen für die Anschaffung eines Tablets…“ in Höhe von bis zu 300 Euro diskutiert.

Herr Teuscher weist darauf hin, dass es sich hier sicher um einen geldwerten Vorteil handelt und dieser steuerlich relevant sei. Dies sollte man vorher prüfen.

Es wird grundsätzlich zum digitalen Versand der Sitzungsunterlagen diskutiert.

Herr Brasching unterstützt den digitalen Versand und möchte die Zuwendung dafür gern in Anspruch nehmen.

Herr Friedow hält die Höhe der Zuwendung nicht für gerechtfertigt.

Herr Teuscher und Herr Friedow stellen den Antrag, im § 5 den Abs. 4 zu streichen.

 

Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt: 2 Ja / 7 Nein/ 0 Enthaltungen

 

Damit bleibt der Absatz Bestandteil der Satzung.

 

Es kommt zur Abstimmung über vorliegenden Satzungsentwurf.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   9

Davon anwesend 9

 

Abstimmung  7  JA- Stimmen   2  NEIN-Stimmen    0 Enthaltungen