Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Beschluss:



Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Jahr 2011 die Durchführung von folgenden Veranstaltungen auf dem Markt: Karneval (04./05. März), Tanz in den Mai (30. April), Oktoberfest (02. Oktober), Eröffnung der Karnevalssaison (11./12. November), Weihnachtsmarkt (09.-11. Dezember), Silvesterparty (31. Dezember).

Eine Entscheidung über die Durchführung von einer weiteren Veranstaltung kann der Bürgermeister einvernehmlich mit der Amtsdirektorin treffen. Sollte die Durchführung des regulären Wochenmarktes durch die Kulturveranstaltungen gestört werden, ist eine örtliche oder terminliche Verschiebung des Wochenmarktes vorzunehmen.

Veranstaltungen, die an Feiertagen und Samstagen beginnen, müssen in der darauf folgenden Nacht spätestens um 03:00 Uhr beendet werden. An Sonn- und Feiertagen, auf die ein Werktag folgt, ist die Veranstaltung spätestens um 01:00 Uhr in der darauf folgenden Nacht zu beenden.

Mit den Veranstaltern sind Sondernutzungsverträge abzuschließen, in denen insbesondere die Verkehrssicherungspflichten und Haftungsfragen geklärt werden.






Herr Krakow bemerkt, dass der Karnevalsverein wiederholt Veranstaltungen auf dem Marktplatz durchgeführt hat. Der Verein war die letzten zwei Jahre auf dem Fischerfestgelände. Wenn dem CCD die Genehmigung gegeben wird, muss es anderen ebenso genehmigt werden.



Herr Schulze sieht beim Karnevalsverein einen Unterschied zu anderen Vereinen, da es sich nicht um reine Vereinsveranstaltungen handelt, sondern um Veranstaltungen, die im allgemeinen Interesse von Peitz liegen. Es handelt sich um öffentliche Veranstaltungen. Die Veranstaltungen auf dem Fischerfestgelände wurden von den Bürgern der Stadt Peitz nicht gut angenommen.



Es sollte bedacht werden, dass es sich hier nur um 5 Veranstaltungen im Jahr handelt und dass in jedem Jahr neu entschieden werden kann.



Herr Schonnop stellt die Frage, wer bei Unfällen haftbar gemacht wird.



Der Veranstalter haftet bei Unfällen.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 17

Davon anwesend 14



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen