Auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg(LEP HR) sind in den Regionalplänen „Grundfunktionale Schwerpunkte“ festzulegen.

Frau Hölzner erläutert das Ziel der Grundfunktionalen Schwerpunkte eines

Teilregionalplanes. Funktionsstarken Städten und Gemeinden soll mit dieser Festsetzung die erweiterte Möglichkeit gegeben werden, u.a. von zusätzlichen Entwicklungsoptionen in Siedlungsentwicklung und großflächigem Einzelhandel Gebrauch zu machen.

Die Planungsstelle hat die Prüfung der Ausstattungskriterien vorgenommen und die Stadt Peitz als Grundfunktionalen Schwerpunkt vorgeschlagen.

Der Entwurf des Teilregionalplanes liegt bis zum 01.09.2020 öffentlich aus. Bis zum 01.10.2020 können, bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden.

Rege wird nun zum Vorschlag Umgehungsstraße für Peitz und  zu den derzeit zunehmenden Schwerlasttransporten auf unseren Straßen diskutiert.