Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch die Satzung über den Bebauungsplan „Wohnen am Gerichtspark“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom August 2020 als Satzung.

2.      Die Begründung zum Bebauungsplan und der Umweltbericht werden gebilligt.

3.      Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, die Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan zu beantragen.

         Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

         Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf waren keine Stadtverordnete von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


 

Frau Donath erläutert, dass das Aufstellungsverfahren abgeschlossen ist und der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen ist. Nach Genehmigung der Satzung und deren Bekanntmachung wird der B-Plan rechtskräftig.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …15…

 

Abstimmung  …15……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen