Sitzung: 26.08.2020 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SP/BA/089/2020
Beschluss:
1. Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt auf der Grundlage des §
10 Baugesetzbuch die Satzung über den Bebauungsplan „Wohnen am Gerichtspark“
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der
vorliegenden Fassung vom August 2020 als Satzung.
2. Die Begründung zum
Bebauungsplan und der Umweltbericht werden gebilligt.
3. Die Verwaltung des Amtes
Peitz wird beauftragt, die Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan zu
beantragen.
Die Erteilung der
Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben,
wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Mit der Bekanntmachung
der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 BbgKVerf waren keine Stadtverordnete von der Beratung
und Abstimmung ausgeschlossen.
Frau Donath erläutert, dass das Aufstellungsverfahren abgeschlossen ist und der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen ist. Nach Genehmigung der Satzung und deren Bekanntmachung wird der B-Plan rechtskräftig.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …17…….
Davon anwesend …15…
Abstimmung …15…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen