Beschluss:

 

 


Herr Teuscher greift nochmals das Thema Weihnachtsmarkt auf. Er weist darauf hin, dass jeder Hofbesitzer persönlich verantwortlich wäre, wenn ein Teil der Veranstaltung bei ihm stattfinden würde.

 

Herr Friedow favorisiert eher die Variante, den Weihnachtsmarkt auf einem Areal etwas weitläufiger durchzuführen.

 

Man einigt sich nochmals darauf, abzuwarten, ob es zukünftig Lockerungen oder neue Regelungen zur Corona-Pandemie geben wird. Dann kann man sich Gedanken über ein geeignetes Konzept und eventuelle Verkehrssicherungspflichten machen.

 

Frau Kallauke informiert, dass sie bei der Planung der Seniorenweihnachtsfeier ähnliche Probleme hat. Vorerst hat sie den Samstag und den Sonntag im Christinenhof für diese Veranstaltung eingetragen lassen. Insgesamt rechnet sie mit etwa 90 Personen.

Auch hier muss man abwarten, ob sich irgendwelche Änderungen ergeben.

Geplant sei, im September einen Artikel im Amtsanzeiger zu veröffentlichen, in welchem um Verständnis gebeten werden soll, wenn die Seniorenweihnachtsfeier nicht stattfinden kann.

 

Frau Albrecht spricht ein Problem der Kolleginnen in der Kita an.

 

Momentan sieht die Regelung vor, dass die jeweilige Erzieherin die Kinder an der Eingangstür von den Eltern entgegennimmt, da diese die Kita nicht betreten dürfen. In diesem Moment lässt die Erzieherin ihre Gruppe unbeaufsichtigt, was sehr ungünstig ist, da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Das Fachamt wird deshalb gebeten zu prüfen, ob die Eltern wenigstens den Flurbereich bis zur Garderobe mit Mundschutz betreten dürfen, um die Kinder dort abzugeben. Währenddessen müssten dann natürlich auch die Erzieherinnen, welche sich im Flurbereich aufhalten, einen Mundschutz tragen.

 

Frau Albrecht berichtet weiter, dass die Erzieherinnen der Kita Tauer das anlässlich der Corona-Pandemie stattfindende Treffen der Kitaleiterinnen als sehr positiv und hilfreich empfunden haben. Sie wünschen sich eine Weiterführung dieser Zusammenkünfte.

 

Die Bürgermeisterin erklärt, dass vor ca. 2 Jahren die Installation eines Blitzers an der   L 50 geprüft werden sollte. Mittel dafür wurden aus den Einnahmen der Bußgeldstelle zugesagt.

Die Prüfung der Straße ergab jedoch, dass diese aufgrund ihres schlechten Zustandes für die Installation eines herkömmlichen Blitzers nicht geeignet ist.

Sie bittet um eine erneute Prüfung und ggf. die dafür notwendige Herrichtung der Straße. Laut Frau Kallauke gibt es auch Blitzer, welche die Installation von Sensoren nicht benötigen. Das Ordnungsamt soll sich hier erkundigen, ob es alternative Möglichkeiten gibt und wie hoch die Kosten dafür wären.

Weiterhin soll mit der Bußgeldstelle gesprochen werden, ob der mobile Blitzer häufiger in Tauer aufgestellt werden kann.

 

Frau Kallauke kritisiert die Einstellung des Straßenwartes in der Amtsverwaltung. Sie fragt nach der Rechtsgrundlage für diese Notwendigkeit. Ihres Erachtens nach ist der KSA eine nichtrechtsfähige Vereinigung, welche zu solchen Forderungen nicht berechtigt sei.

Herr Kalzke fügt hinzu, dass er ohnehin regelmäßig die gemeindeeigenen Straßen auf Schäden kontrolliert.

Er weist Herrn Kurz darauf hin, dass er von ihm eine Information benötigt, wenn das Lichtraumprofil auf Straßen und Wegen des Ortsteils Schönhöhe verschnitten werden muss. Für die Ortszufahrt Schönhöhe in Richtung Wasserwerk ist der Landesbetrieb Forst dafür zuständig.

Frau Albrecht hat Messwagen beobachtet, welche am Großsee Bohrungen durchführen. Sie erkundigt sich, ob irgendjemand dazu eine Information hat. Herr Kalzke vermutet, dass es sich um Pegelmessbrunnen handelt.

Herr Teuscher erkundigt sich nach dem aktuellen Wasserstand des Großsees. Dieser ist wieder etwas gesunken und beträgt aktuell 1,12 m.

 

   


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen