Beschluss:

 

 


 

Frau Lichtblau erläutert anhand einer Präsentation die Haushaltssituation für den Doppelhaushalt 2020/2021 sowie die Änderungen gegenüber der 1. Lesung.

 

Folgende Änderungen gegenüber der 1. Lesung wurden vorgenommen:

-       Erhöhung der Einkommenssteuer in 2020 und 2021 um jeweils 50 T€, ab 2022 um 200 T€;

-       Reduzierung der Unterhaltung Grundstücke/Gebäude:  -11 T€;

-       Kürzung der Baumpflege: -4,0 T€;

-       Anpassung der Niederschlagswasserabgabe ab 2021 um -30 T€;

-       Reduzierung der Mitgliedsbeiträge: -1,8 T€

Damit wird folgende Ergebnisverbesserung erreicht: 2020: +66,8 T€; 2021 + 21,8 T€; ab 2022: +231,8 T€.

Folgende Vorschläge werden für das Haushaltssicherungskonzept unterbreitet:

-       Neukalkulation der Friedhofsgebühren;

-       Neukalkulation der Nutzungsgebühren für die Friedhofshallen,

-       Erhöhung der Grundsteuer B ab 2023 (von 394 v. H. auf 413 v. H.);

-       Reduzierung der Aufwendungen für Jugendarbeit (3,2 T€);

Der strukturelle Haushaltsausgleich soll 2025 erfolgen. Der formelle und materielle Haushaltsausgleich ist 2031 festgeschrieben.

 

Anschließend erläutert Frau Lichtblau den Ergebnishaushalt mit wesentlichen Ertrags- und Aufwandsarten.

Diskussionsschwerpunkt bilden die Höhe Kreis- und Amtsumlage.

Aufgezeigt werden noch einmal die freiwilligen Aufgaben in den Jahren 2020 und 2021.

Abschließend zeigt sie die Entwicklung des Ergebnishaushaltes im Finanzplanungszeitraum auf. Aufgrund der nochmaligen Bewertung der Vorjahre stellt sich die Höhe der Rücklage höher dar als die in der 1. Lesung. In 2020 werde 796,5 T€ erwarten und in 2021 beträgt der Verlust 92,5 T€.

Im Anschluss werden die Maßnahmen im Rahmen der Städtebausanierung besprochen. Dabei wird ein Gesamtaufwand in 2020 in Höhe von  555 T€ und in 2021 in Höhe von 140 T€ vorgesehen. Der kommunale Mitleistungsanteil beträgt im Jahr 2020 56 T€ und im Jahr  2021 34 T€.

Darüber hinaus sollen im Wesentlichen in Straßen und Straßenbeleuchtungsmaßnahmen investiert werden. Die Beschaffungen für den Bauhof wurden gegenüber der 1. Lesung in 2020 von 33,6 T€ auf 18,6 T€ abgesenkt.

Die vorgesehene Beschaffung des Wassertanks für den Multicar konnte bereits in 2019 in wesentlich geringerer Höhe erfolgen.

Allerdings mussten die freiwerdenden Mittel für die marode Heizungsanlage (Rathaus) geplant werden.

 

Grundstücksverkäufe sind in der Fischerstraße und neben der Rettungswache geplant.

 

Abschließend erläutert Frau Lichtblau die Entwicklung der Finanzsalden im Finanzplanungszeitraum. Der derzeitige Kassenkredit liegt bei 1,4 Mio €.

 

Im Rahmen der Diskussion zum Haushaltssicherungskonzept legt die „Wir für Peitz“ Fraktion der Verwaltung eine Anfrage vor.

 

1. Stand Kassenkredit heute :   1,4 Mio €

2. Stand Schulden im Jahr 2031:              

                Altschulden:                                     1,795 Mio €

                Neue Kommunale Kredite:        kann noch keine Aussage getroffen werden

3. Auswirkung Corona-Pandemie:          noch nicht berücksichtigt

4. Einsparung Jugendarbeit 3,2 T€:           bisheriger Zuschussbedarf 18,2 T€ (Vertrag Caritas); neugeplanter Zuschussbedarf 15 T€,

                                                                                wobei noch kein Vertragspartner eruiert weder konnte.

 

Der von der Fraktion bestimmte Grundtenor zur Zustimmung der Überarbeitung der

Friedhofsgebührensatzungen und der Ablehnung der Erhöhung der Grundsteuer B wurde von den anderen Abgeordneten mitgetragen.

Die von den Abgeordneten angemerkte Absenkung der damaligen Grundsteuererhöhungen wird wieder aktuell diskutiert. Dem kann von Seiten der Verwaltung leider nicht gefolgt werden.

Die damalige Erhöhung erfolgte aufgrund des Wegfalles der Boden- und Gewässerumlage. Zurzeit zeichnet sich eine nicht unwesentliche Erhöhung dieser Umlage ab. Das müsste mit der Grundsteuer aufgefangen werden. Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation (HSK) werden die durchschnittlichen Grundsteuerhebesätze der Kommunen überprüft. Deshalb ist eine Absenkung auf gar

keinen Fall absehbar.

 

Die Fraktion „Wir für Peitz“ sieht folgende weitere Einnahmemöglichkeiten:

1. Nicht auskömmliche und kostendeckende Schlüsselzuweisungen beim Land und Bund anmahnen:

Die Finanzierung der Kommunen wird über das Finanzausgleichsgesetz des Landes gesteuert, keine Handlungsmöglichkeit.

 

2. Erschließung und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken  z.B. Gubener Vorstadt:

Kann als Maßnahme aufgenommen werden, wobei keine direkte Auswirkung auf den Ergebnishaushalt erzielt wird.

 

3. Stadteigene Gebäude Mietverträge - Mieterhöhung/Anpassung prüfen:

Wird als Maßnahme aufgenommen.

 

 

4. Prüfen, ob nicht Leistungen des Bauhofes an Dritte ausgeschrieben und wenn diese preiswerter, auch vergeben werden:

Die Verwaltung empfiehlt, dieser Maßnahme nicht nachzugehen, Existenz des Bauhofes gefährdet.

 

5. Forderungen an Amt und Kreis, die Umlage zu senken (sollte im HSK stehen):

Die Höhe der Umlagen wird in den jeweiligen Gremien (Kreistag und Amtsausschuss) festgelegt.

 

6. Anträge auf Entschuldung an das Land und an den Bund immer wiederkehrend stellen und auf unsere Haushaltssituation aufmerksam machen (siehe Cottbus):

Das ist grundsätzlich möglich, allerdings wurden die letzten Auflagen, die sich aus der Zuweisung aus dem Ausgleichsfonds ergeben haben, noch nicht erfüllt.

 

Abschließend werden folgende zusätzliche Maßnahmen für das HSK festgelegt:

 

1. Erschließung und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken, z. B. Gubener Vorstadt.

 

2. Stadteigene Gebäude Mietverträge - Mieterhöhung/Anpassung prüfen.

 

3. Rückbau Papierkörbe in der Stadt Peitz

 

Zum Thema Friedhofsgebühren gab es eine kurze Diskussion zur Kostendeckung.

 

 

Herr Chrobot bittet die Verwaltung, bei der HSK-Maßnahme – „Friedhofsgebühren“ die bisher fehlenden Einnahmen vorzusehen.

 

Des Weiteren stellt er den Antrag, die TOP 4 und 5 zurückzustellen und mit den abgestimmten Änderungen im August in der nächsten Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

17 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen