Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt den städtebaulichen Vertrag zur Übertragung von Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Industrie-und Gewerbepark Jänschwalde“ mit der Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jänschwalde.

 

Es waren nach § 22 BbgKVVerf keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


 

Vertreter der Investoren sind anwesend und Herr Soltkau wird gebeten das Projekt vorzustellen. Er berichtet zum Vorhaben nochmals in gekürzter Form, da es schon in vorherigen Zusammenkünften ausführlich besprochen wurde.

Er stellt klar, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen werden. Der Industrie- u. Gewerbepark wird mit ca. 200 ha für die Gemeinde Jänschwalde und deren Bürger ein sehr großes Projekt und es werden in der Zukunft viele Arbeitsplätze entstehen können.

Er stellt klar, dass bereits mehrere Fördermöglichkeiten geprüft wurden und auch Aussicht besteht. Ein Verkehrskonzept wird Bestandteil der Planung sein und so könnte die „Radwegeproblematik“ in diesem Bereich im Sinne der Gemeinde gelöst werden.

Geplant sind Windkraftanlagen nur zur Eigenversorgung auf dem Industriegelände, genauso PV-Anlagen nur auf Dächern.

Das Hauptanliegen bleibt die „E-Mobilität“, dort sollen viele Arbeitsplätze entstehen.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für die Ausführungen und informiert über die Verschiebung der Bürgerinformationsveranstaltung (Coronakrise), die auf dem Flugplatzgelände noch im Sommer stattfinden soll.

 

Auf die Anfrage von Herrn Dabo ob man die in der Aufzählung der Möglichkeiten der Baunutzung auf dem geplanten Areal aufgeführten Kirchen und Museen nicht weglassen könnte, antwortet der Planer. Herr Wolff teilt mit, dass diese Passagen aus der Baunutzungsverordnung nur dargestellt sind, nicht durch den Investor geplant sind. Trotzdem will er prüfen, ob man dies ausschließen kann.

In der Phase der Planauslage bestehen für alle Bürger die Möglichkeiten von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die Gemeindevertretung muss dann zu jedem einzelnen Einwand abwägen ob Änderungen erfolgen oder nicht.

 

Der Bürgermeister fasst kurz zusammen und bittet um Abstimmung, er verliest den Beschluss.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …12…….

Davon anwesend  11……

 

Abstimmung  ……11…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    0… Enthaltungen