Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2020/2021 mit den dazugehörigen Anlagen.

 

 

 


Herr Sonke übergibt Frau Lichtblau das Wort.

Den Ausschussmitgliedern liegt eine Zusammenfassung/Information aus den Vorberatungen (Ausschuss Finanzen u. Wirtschaft) zum Amtshaushalt 2020/2021 von Frau Lichtblau vor.

Im Ergebnis der Beratung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft konnten in den Jahren 2020 und 2021 Einsparpotenziale definiert werden, die unter anderem zur Absenkung der Amtsumlage beitrugen.

Ebenso geht sie auf die Entwicklung der finanziellen Mittel im Finanzplanungszeitraum, die Entwicklung der Umlagegrundlage sowie der Amts-u. Kreisumlage und die Entwicklung des Ergebnishaushaltes ein.

Nach einer Information über die Altersstruktur der Mitarbeiter 2020 im Amt Peitz geht sie auf die zusätzlichen neuen Aufgaben des Amtes ein:

-       Einführung elektronische Vergabe

-       Einhaltung Datenschutz-Grundverordnung

-       Sicherung der Zustandsprüfung Straßen u. Bäume

-       Überarbeitung aller Grundsteuerakten

-       Einführung der E-Rechnung

-       Umsetzung des § 2 b Umsatzsteuer

-       Durchführung von Inventuren/Anlagevermögen

-       Elternbeitragsausfallberechnung Kita, Tagespflege (Richtlinie neu).

Die Zustandsprüfung der Straßen und Bäume soll im Rahmen einer Kooperation mit dem Amt Döbern und der Gemeinde Neuhausen realisiert werden. Damit soll eine Kostenminimierung erreicht werden.

Eine rege Diskussion gibt es nun zu den fehlenden Rücklagen ab 2023, den Personalkosten sowie der Struktur des Amtes. Die Situation wird als sehr kritisch bewertet.

Wesentliche Ursache der negativen finanziellen Entwicklung im Amt ist der Einbruch der Steuereinnahmen seit 2016, rückwirkend für 2014. Seitdem wir der Haushaltsausgleich über die Rücklage realisiert, die nunmehr planmäßig in 2022 aufgebraucht ist.

Herr Sonke und Frau Hölzner informieren darüber, dass eine generelle Umstrukturierung des Amtes vorgesehen ist.

Trotzdem wird festgestellt, dass ohne Unterstützung des Landes keine generelle Veränderung der Situation im Amt Peitz und in den amtsangehörigen Gemeinden erreicht werden kann.

Die Ausfinanzierung vieler Aufgaben durch das Land ist nicht gegeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …16…

 

Abstimmung  ……12…  JA- Stimmen   …1..  NEIN-Stimmen    …3… Enthaltungen