Sitzung: 10.03.2020 Gemeindevertretung Heinersbrück/Móst
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück nimmt die Unterlagen zum Scopingverfahren „Errichtung eines
Sekundär-Rohstoff-Zentrums (SRZ) der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) am
Standort der Tagesanlagen Jänschwalde“
in der vorliegenden Form zur Kenntnis und gibt folgende Hinweise und
Ergänzungen:
Ein Lärmgutachten soll erstellt werden.
Herr Krüger vom Bauamt informiert die
Gemeindevertretung zum Scopingverfahren.
Scoping ist die Definition von Aufgaben- oder
Untersuchungsumfängen in komplexen Planungs-, Management- und
Herstellungsprozessen. Das Wort leitet sich aus dem englischen scope ab, was die
Bedeutungen Umfang, Abgrenzung, Raum, Aufgabenbereich, Spielraum u. ä.
haben kann.(Wikipedia)
Die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG)
beabsichtigt am Standort der Tagesanlagen Jänschwalde (Gemarkung Dissenchen)
ein Sekundär-Rohstoff-Zentrum (SRZ) zur Annahme, Aufbereitung und
Zwischenlagerung von überwiegend mineralischen Abfällen zu errichten und zu
betreiben. Zum Genehmigungsverfahren können die Gemeinden Ihre Bedenken und
Forderungen einbringen.
Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach
dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und unterliegt der Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Für die Vorbereitung
des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit UVP hat die
Vorhabensträgerin gemäß §2a Abs. 1 der 9. BImSchV beantragt, über die
Anforderungen an den UVP-Bericht unterrichtet zu werden und den
Untersuchungsrahmen für das Vorhaben im Vorfeld abzuklären. Zu diesem Zweck hat
die Vorhabensträgerin eine Tischvorlage für einen Scoping-Termin erarbeitet und
vorgelegt.
Im Zuge einer
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) erhält die
Gemeinde die Möglichkeit schon im Vorfeld des Verfahrens Hinweise zu geben.
Wichtig ist,
welche Materialien verarbeitet und welche Transportstrecken genutzt werden.
Ein Lärmgutachten
soll erstellt werden.
Die Gemeinde soll
entsprechend über die Sachverhalte informiert werden.
Herr Krüger verlässt 20.15 Uhr die Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …7…….
Davon anwesend …6…
Abstimmung ……5… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …1… Enthaltungen