Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück nimmt die Unterlagen zum Scopingverfahren „Errichtung eines Sekundär-Rohstoff-Zentrums (SRZ) der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) am Standort der Tagesanlagen Jänschwalde“

in der vorliegenden Form zur Kenntnis und gibt folgende Hinweise und Ergänzungen: 

Ein Lärmgutachten soll erstellt werden.

 


 

Herr Krüger vom Bauamt informiert die Gemeindevertretung zum Scopingverfahren.

Scoping ist die Definition von Aufgaben- oder Untersuchungsumfängen in komplexen Planungs-, Management- und Herstellungsprozessen. Das Wort leitet sich aus dem englischen scope ab, was die Bedeutungen Umfang, Abgrenzung, Raum, Aufgabenbereich, Spielraum u. ä. haben kann.(Wikipedia)

Die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) beabsichtigt am Standort der Tagesanlagen Jänschwalde (Gemarkung Dissenchen) ein Sekundär-Rohstoff-Zentrum (SRZ) zur Annahme, Aufbereitung und Zwischenlagerung von überwiegend mineralischen Abfällen zu errichten und zu betreiben. Zum Genehmigungsverfahren können die Gemeinden Ihre Bedenken und Forderungen einbringen.

Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und unterliegt der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Für die Vorbereitung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit UVP hat die Vorhabensträgerin gemäß §2a Abs. 1 der 9. BImSchV beantragt, über die Anforderungen an den UVP-Bericht unterrichtet zu werden und den Untersuchungsrahmen für das Vorhaben im Vorfeld abzuklären. Zu diesem Zweck hat die Vorhabensträgerin eine Tischvorlage für einen Scoping-Termin erarbeitet und vorgelegt.

 

Im Zuge einer frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) erhält die Gemeinde die Möglichkeit schon im Vorfeld des Verfahrens Hinweise zu geben.

Wichtig ist, welche Materialien verarbeitet und welche Transportstrecken genutzt werden.

Ein Lärmgutachten soll erstellt werden.

Die Gemeinde soll entsprechend über die Sachverhalte informiert werden.

 

 

Herr Krüger verlässt 20.15 Uhr die Sitzung.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …7…….

Davon anwesend …6…

 

Abstimmung  ……5…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …1… Enthaltungen