Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt, den Entwurf und die Begründung zur Teiländerung zum Bebauungsplan "Wohnbebauung Am Hammergraben" in der Stadt Peitz in der vorliegenden Fassung vom August 2019 gemäß Anlage zu billigen mit dem Hinweis, die Einmündung der Erschließungsstraße zu erweitern und damit den Bereitstellungsplatz zu verschieben.

2.   Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.

      Die Offenlage erfolgt im verkürzten Verfahren in der Zeit vom 08.10. bis 23.10.2019.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf waren keine Stadtverordnete von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 


 

Frau Donath informiert zur Sachdarstellung.

Beantragt ist die Verlegung des notwendigen Wendehammers in den Bereich der neuen Anliegerstraße.

Grund dafür ist eine Kostenersparnis, da der Wendehammer Teil der Anliegerstraße wird, die neu errichtet werden muss. Im Weiteren ergibt sich damit eine Verringerung der Flächenversiegelung.

Über den Änderungsentwurf des Bebauungsplanes hat der BVUA in der Sitzung beraten.

 

Frau Donath informiert, dass die Größe des Wendehammers mit der Abfallwirtschaft abgeklärt wurde. Dazu kam der Hinweis, dass die Einmündung der neuen Erschließungsstraße um ca. 1,50 m in nördlicher Richtung erweitert werden sollte, um den Versorgungsfahrzeugen ausreichend Wendemöglichkeit zu geben. Damit verschiebt sich auch der Bereitstellungsplatz für die Abfallbehälter in nördlicher Richtung.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …14…

 

Abstimmung  ……14…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen