Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt, den Vorentwurf und die Begründung zum Bebauungsplan "Wohnen Am Gerichtspark " in der Stadt Peitz in der vorliegenden Fassung vom August 2019 gemäß Anlage zu billigen.

2.   Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.

      Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 07.10. bis 08.11.2019.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf waren keine Stadtverordnete von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

 

 


 

Frau Donath erläutert die Sachdarstellung.

Über den Vorentwurf des Bebauungsplanes hat der BVUA beraten und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, diesen zu billigen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …14…

 

Abstimmung  ……14…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen