Sitzung: 28.08.2019 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
1. Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt, den Vorentwurf und die
Begründung zum Bebauungsplan "Wohnen Am Gerichtspark " in der Stadt
Peitz in der vorliegenden Fassung vom August 2019 gemäß Anlage zu billigen.
2. Der
Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Auslegung zu
benachrichtigen.
Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom
07.10. bis 08.11.2019.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22
BbgKVerf waren keine Stadtverordnete von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen
Frau Donath erläutert die Sachdarstellung.
Über den Vorentwurf des Bebauungsplanes hat der BVUA beraten und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, diesen zu billigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …17…….
Davon anwesend …14…
Abstimmung ……14… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen