Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Wohnen am Gerichtspark" in der Stadt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) im  „Regelverfahren“ mit Umweltprüfung.

Alle mit dem Planverfahren entstehenden Kosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf waren keine Stadtverordnete von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

 

 


 

Frau Donath informiert zur Sachlage.

Es sollen die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für 12 Wohngrundstücke geschaffen werden.

Über die Aufstellung des Bebauungsplanes hat der BVUA beraten.

 

Aufgrund der Forderung der unteren Naturschutzbehörde müssen die beiden alten Eichen im Plangebiet erhalten bleiben, so dass die neue Zuwegung um die Bäume herum zu führen ist.

Herr Fillmer gibt den Hinweis, den Erhalt der Bäume zu prüfen, so dass die Zuwegung auf geradem Weg geführt werden kann.

 

Herr Krakow erkundigt sich, ob die neue Erschließungsstraße im Plangebiet gewidmet wird oder im Besitz des Investors liegt.

Frau Donath erklärt, dass die Frage im nächsten Schritt, mit der Entwurfsplanung zu diskutieren ist.

 

Herr Fillmer stellt die Frage zum Ausbau des Weges von der August-Bebel-Straße zum Plangebiet. Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens muss diese ausgebaut werden.

Weiterhin erkundigt sich Herr Fillmer nach der alten Baracke.

Frau Donath erklärt, dass die Baracke abgerissen wird.

 

Herr Krakow bekräftigt nochmals, dass das Thema Straße zu regeln ist.

Frau Donath wird sich um den Sachverhalt kümmern.

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …14…

 

Abstimmung  …14……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen