Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch die 4. Änderung des Bebauungsplanes „An der (ehemaligen) B97” bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 als Satzung.

2.   Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes wird gebilligt.

3.   Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die Änderungssatzung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der geänderte Bebauungsplan in Kraft.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf waren keine Stadtverordnete von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


 

Frau Donath informiert zur Sachdarstellung.

Der Änderungsentwurf und die dazugehörige Begründung haben öffentlich ausgelegen.

Die während dieser öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise sind im Verfahren gemäß § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …14…

 

Abstimmung  ……14…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen