Sitzung: 01.08.2019 Gemeindevertretung Tauer/Turjej
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: Tau/BAD/007/2019
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Tauer beschließt die Repräsentationssatzung der Gemeinde mit
den Änderungen gemäß der Niederschrift.
Frau
Kallauke erläutert die Beschlussvorlage. Es wird kurz diskutiert, ob es durch
das neue Datenschutzgesetz überhaupt bekannt wird, wann Jubiläen sind.
Auf
Grund dessen wird festgelegt, dass zu den in der Satzung festgelegten Jubiläen
nur gratuliert wird, wenn diese bekannt sind bzw. der Betroffene seine
Einwilligung erteilt hat.
Dies
soll in die Satzung eingearbeitet werden.
(Anmerkung:
Gemäß § 50 (2) Bundesmeldegesetze können Mandatsträger Auskunft aus dem Melderegister über
Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern verlangen. Die Meldebehörde darf
Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift
sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen im Sinne des
Satzes 1 sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem
100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes
folgende Ehejubiläum)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 9
Davon anwesend 7
Abstimmung 6 JA- Stimmen 1 NEIN-Stimmen 0 Enthaltungen