Sitzung: 21.06.2019 Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza
Beschluss:
Frau
Hölzner belehrt die Gemeindevertreter/innen zu Ihrer Verpflichtung zur
Verschwiegenheit gemäß § 21 Brandenburgischer Kommunalverfassung wie folgt:
Der
ehrenamtlich Tätige hat über die ihm bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren
Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich, besonders vorgeschrieben, von der
Gemeindevertretung beschlossen oder vom Hauptverwaltungsbeamten angeordnet ist,
Verschwiegenheit zu wahren. Er darf die Kenntnis vertraulicher Angelegenheiten
nicht unbefugt verwerten. Alle Angelegenheiten im nichtöffentlichen Teil einer
Sitzung bedürfen der Geheimhaltung.
Die
anwesenden Gemeindevertreter/innen und die Bürgermeisterin haben die
Verschwiegenheitsverpflichtung zur Kenntnis genommen und unterzeichnet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen