Beschluss:

 

 


 

Frau Hölzner belehrt die Gemeindevertreter/innen zu Ihrer Verpflichtung zur Verschwiegenheit gemäß § 21 Brandenburgischer Kommunalverfassung wie folgt:

 

Der ehrenamtlich Tätige hat über die ihm bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich, besonders vorgeschrieben, von der Gemeindevertretung beschlossen oder vom Hauptverwaltungsbeamten angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren. Er darf die Kenntnis vertraulicher Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten. Alle Angelegenheiten im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung bedürfen der Geheimhaltung.

 

Die anwesenden Gemeindevertreter/innen und die Bürgermeisterin haben die Verschwiegenheitsverpflichtung zur Kenntnis genommen und unterzeichnet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen