Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Heinersbrück. Sie soll mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft treten. Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Heinersbrück vom 26.02.2002 außer Kraft.

  1. Hund:                                                    24 €
  2. Hund:                                                    48 €
  3. Hund und jeder weitere Hund :                60 €
  4. Gefährlicher Hund                                        300 €

 

 


 

Herr Nattke fragt an, für was eine Hundesteuer erhoben wird. Herr Exler verliest eine Ausführung der zuständigen Kollegin (siehe Anhang). Weiterhin ist Herr Nattke sehr ungehalten zur Problematik der Kontrolle der angemeldeten Hunde. Dieses muss vom Ordnungsamt durchgeführt werden. Das wurde schon mehrfach durch die GV beauftragt, doch seitens der Amtsverwaltung wird nichts getan. Er beantragt die Satzung erst zu beschließen, wenn alle Hundehalter geprüft sind. 

Herr Exler bemerkt, dass die Bearbeitung und Erhöhung der Satzung Forderungen des HSK sind. Diese sollte beschlossen werden, da man auch für die Turnhalle die Genehmigung der Kommunalaufsicht benötige. Die Gemeindevertretung orientiert sich an den Beträgen der Gemeinde Tauer. Der Beschluss wird mit 4 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen gefasst.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …9…….

Davon anwesend …7…

 

Abstimmung  ……4…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …3… Enthaltungen