Sitzung: 12.09.2018 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss:
1.
Auf
der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Peitz die Teiländerung des Bebauungsplanes „Am Zollhaus” bestehend aus
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als 2. Änderungssatzung.
2.
Die
Begründung zur Teil-Änderung des Bebauungsplanes wird gebilligt.
3.
Die
Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die 2. Änderungssatzung des
Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen.
Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen;
dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt die Teil-Änderung des
Bebauungsplanes in Kraft.
Frau Donath erklärt die Sachdarstellung.
Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise im Abwägungsverfahren sind im Verfahren abgewogen. Die im Abwägungsprotokoll aufgeführten Anregungen wurden in die Planzeichnung eingearbeitet und in der Begründung ergänzt. Es handelt sich dabei um Korrekturen, Klarstellungen und Präzisierungen von Festsetzungen, die die Grundzüge der Planung dabei nicht berühren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung …15…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen
….1…… Befangen