Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

1.       Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz die Teiländerung des Bebauungsplanes „Am Zollhaus” bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als 2. Änderungssatzung.

2.       Die Begründung zur Teil-Änderung des Bebauungsplanes wird gebilligt.

3.       Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die 2. Änderungssatzung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt die Teil-Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.

 

 

 


 

 

Frau Donath erklärt die Sachdarstellung.

Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise im Abwägungsverfahren sind im Verfahren abgewogen. Die im Abwägungsprotokoll aufgeführten Anregungen wurden in die Planzeichnung eingearbeitet und in der Begründung ergänzt. Es handelt sich dabei um Korrekturen, Klarstellungen und Präzisierungen von Festsetzungen, die die Grundzüge der Planung dabei nicht berühren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  …15……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen

                          ….1…… Befangen