Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Städtebaulichen Vertrag zur Erschließung des Bebauungsplangebietes "Wohnbebauung am Hammergraben„ in Peitz gemäß Anlage zuzustimmen.

 

 

 


 

 

Frau Donath informiert zur Sachdarstellung.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung am Hammergraben“ in Peitz befindet sich in Aufstellung.

Die Stadt Peitz überträgt die Erschließung des Plangebietes auf den Vorhabenträger Herrn Minetzke. Er verpflichtet sich, auf seine Kosten und in Abstimmung mit der Stadt und dem Versorgungsträger (TAV/GeWAP) zur Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen.

Vertraglich geregelt werden zudem die Haftung und Verkehrssicherung während der Bauphase, die Gewährleistung und Abnahme der öffentlichen Fläche, die Übernahme öffentlicher Erschließungsanlage durch die Stadt und den Versorgungsträger einschl. Widmung und dingliche Sicherung sowie erforderliche Sicherheitsleistungen.

 

Herr Fillmer erkundigt sich nach der Straße „Am Hammergraben“, die im Geltungsbereich liegt.

Frau Donath erklärt, dass die Straße als öffentliche Verkehrsfläche erhalten bleibt. Im B-Plan wird der Straßenraum (Fahrbahn + Bankette, Entwässerungsmulden) festgesetzt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …16…

 

Abstimmung  …16……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen