Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.       Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt, dem Abwägungsprotokoll (Anlage 1) zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung am Hammergraben“ Peitz in der Fassung vom April 2018 zuzustimmen.

Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und den Bürger von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

2.       Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung am Hammergraben" in Peitz" mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom August 2018 (Anlage 2).

Die Unterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

 


 

Frau Donath erklärt die Sachdarstellung.

Während der öffentlichen Auslegung ging neben den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme aus der Bevölkerung ein.

Mit den im Abwägungsprotokoll aufgeführten Änderungen werden die Grundzüge der Planung berührt, sodass der Planentwurf noch einmal öffentlich auszulegen ist.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……17….

Davon anwesend …16…

 

Abstimmung  …16……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen